Gilt das Handyverbot auch für Radfahrer?
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Mandanten in allen Fragen rund um Handynutzung beim Radfahren und die daraus folgenden Rechtsfolgen. Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung zur Rechtslage und Einschätzung von Haftungsrisiken;
- Prüfung von Bußgeldbescheiden und Einlegung von Rechtsmitteln;
- Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (z. B. fahrlässige Körperverletzung);
- Schadens- und Anspruchsmanagement: Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen gegenüber Versicherungen;
- Beweissicherung und Erstellung einer prozessfähigen Darstellung des Unfallhergangs (Zeugenbefragung, Gutachtenanforderung);
- gerichtliche Vertretung in Zivil- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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