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Gilt Kündigungsschutz bei einem Betriebsübergang?

Bei einem Betriebsübergang sind Arbeitnehmer besonders geschützt: Eine Kündigung, die allein wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, ist gesetzlich unwirksam. Der neue Betriebsinhaber tritt in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und ist grundsätzlich an die bisherigen Konditionen gebunden.

Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil auf einen neuen Inhaber übergeht. In solchen Situationen schützt das Gesetz Arbeitnehmer ausdrücklich: Eine Kündigung, die wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, ist unwirksam. Der neue Arbeitgeber übernimmt automatisch alle bestehenden Arbeitsverhältnisse zu den bisherigen Bedingungen, inklusive Gehalt, Urlaubsansprüchen und tarifvertraglichen Rechten.

Wichtig zu verstehen ist, dass nicht jede Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang automatisch unwirksam ist. Kündigungen aus anderen rechtlichen Gründen – zum Beispiel wegen betrieblicher Umstrukturierungen, die unabhängig vom Übergang bestehen, oder aufgrund persönlichen Fehlverhaltens – können weiterhin wirksam sein. Hier liegt häufig ein zentraler Streitpunkt: War der Betriebsübergang tatsächlich der eigentliche Beweggrund für die Kündigung?

Typische Problemfälle entstehen, wenn Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang unter veränderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden sollen oder wenn unklar ist, ob tatsächlich ein Betriebsübergang im rechtlichen Sinne vorliegt. In solchen Situationen empfiehlt sich eine schnelle rechtliche Beratung, da Fristen für Widerspruch oder Klage eng bemessen sind.

Wie LUTZ Rechtsanwälte Sie beim Thema Betriebsübergang unterstützt

Ein Betriebsübergang wirft viele Fragen auf – und die Fristen für rechtliche Schritte sind kurz. LUTZ Rechtsanwälte begleitet Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Phasen eines Betriebsübergangs kompetent und lösungsorientiert.

  • Prüfung der Kündigung: Wir analysieren, ob eine ausgesprochene Kündigung wegen des Betriebsübergangs unwirksam ist und welche Schritte sinnvoll sind.
  • Beratung zum Widerspruchsrecht: Wir erläutern Ihnen die Konsequenzen eines Widerspruchs gegen den Betriebsübergang und helfen bei der Entscheidungsfindung.
  • Überprüfung der Arbeitsbedingungen: Wir prüfen, ob der neue Arbeitgeber alle vertraglich und tariflich vereinbarten Konditionen übernommen hat.
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht: Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Sprechen Sie uns frühzeitig an – je schneller wir Ihre Situation bewerten können, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern.

Stand: 07.09.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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