Habe ich Anspruch auf den gleichen Job nach der Elternzeit?
Unterstützung bei Ihrem Anspruch auf den gleichen Job nach Elternzeit
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach der Elternzeit.
- Prüfung Ihres Anspruchs: Wir analysieren Ihren Arbeitsvertrag und die rechtliche Situation, um festzustellen, ob Ihre Rückkehrrechte gewahrt werden.
- Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Wir unterstützen bei Verhandlungen über eine gleichwertige Position und fordern gegebenenfalls Ihre Rechte ein.
- Einschätzung von Ersatzangeboten: Wir prüfen, ob Ihnen eine zulässige oder unzulässige Veränderung Ihrer Position angeboten wurde.
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Falls notwendig vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, um eine unzulässige Benachteiligung zu verhindern.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Rückkehrrechte.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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