Haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Unsere Unterstützung beim Umgangsrecht für Großeltern
- Prüfung der Rechtslage: Wir analysieren, ob ausreichende Voraussetzungen für ein Umgangsrecht gemäß § 1685 BGB gegeben sind.
- Außergerichtliche Konfliktlösung: Unterstützung bei der Kommunikation mit den Eltern zur einvernehmlichen Regelung.
- Verfahrensvertretung: Vertretung im familiengerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung des Umgangsrechts.
- Nachsorge & Durchsetzung: Beratung bei Problemen mit der Umsetzung gerichtlich geregelter Umgänge.
Mit fundierter familienrechtlicher Erfahrung begleiten wir Großeltern durch sämtliche Phasen – von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Ziel ist stets eine lösungsorientierte und kindeswohlgerechte Umgangsregelung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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