Haben nichteheliche Kinder Anspruch auf das Erbe?

Ja. Nichteheliche Kinder haben nach deutschem Recht das gleiche gesetzliche Erbrecht und sind pflichtteilsberechtigt wie eheliche Kinder; Voraussetzung ist die Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung.

Nichteheliche Kinder sind nach aktuellem deutschen Recht gleichgestellt mit ehelichen Kindern und gelten in der gesetzlichen Erbfolge als Erben; sie können auch den Pflichtteil geltend machen, wenn sie durch Testament ausgeschlossen wurden. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft festgestellt wurde (durch Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Feststellung oder DNA-Nachweis); ohne Feststellung ist der Erbanspruch zunächst nicht durchsetzbar. Wichtig sind formale Fristen und Schritte: Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, Pflichtteilsansprüche sind rechtlich durchsetzbar und können gerichtlich geltend gemacht werden. Beispiel: Der Erblasser stirbt ohne Testament; überlebt ihn eine Ehefrau sowie ein eheliches und ein nichteheliches Kind, dessen Vaterschaft noch nicht anerkannt ist. Anerkennt der Vater die Vaterschaft oder wird sie gerichtlich festgestellt, tritt das nichteheliche Kind in die gesetzliche Erbfolge ein und erhält denselben Anteil wie das eheliche Kind; war das Kind zuvor im Testament ausgeschlossen, kann es den Pflichtteil verlangen. Bei fehlender Feststellung bleibt dem Kind zunächst nur die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, um Erb- und Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Erbrechtslage und Beratung zur gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüchen.
  • Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung: Vorbereitung und Einleitung von Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung, Koordination von DNA-Tests.
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen: Berechnung, außergerichtliche Geltendmachung, gerichtliche Klage.
  • Anfechtung und Auslegung von Testamenten sowie Vergleichsverhandlungen mit Miterben.
  • Fristwahrung (z. B. Ausschlagungsfrist) und Erstellung aller notwendigen Schriftsätze.
  • Prozessvertretung vor Amts- und Landgericht bis zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Wir arbeiten zielorientiert, prüfen Beweismittel und ergreifen kurzfristig Maßnahmen, um Ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Stand: 25.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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