Haben volljährige Kinder einen Anspruch auf Unterhalt?

Volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Beide Elternteile haften anteilig nach ihrem Einkommen.

Ein volljähriges Kind hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt, sondern nur noch auf Barunterhalt. Gegenüber volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes in voller Höhe anzurechnen. Ein Beispiel: Ein 19-jähriger Schüler wohnt noch bei einem Elternteil, sein Vater verdient 3.000 €, die Mutter 2.000 €. Der Unterhaltsanspruch wird nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet. Der Bedarf des Kindes liegt bei einem Gesamteinkommen der Eltern von 5.000 € bei 1.054 € monatlich. Vom Bedarf wird das volle Kindergeld in Höhe von 255 € abgezogen, so dass sich ein Restbedarf von 799 € ergibt. Die Eltern sind anteilig nach ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig. Bei der Berechnung der Quoten beider Elternteile sind die Selbstbehaltssätze vom Nettoeinkommen abzuziehen. Bei nicht privilegierten volljährigen Kindern ist der angemessene Selbstbehalt von 1.750 € abzuziehen. Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel 990 € monatlich. (Stand: 2025). Die Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder ist oft komplex und hängt von den verschiedenen Faktoren ab. Eine anwaltliche Unterstützung ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen.

Unsere Unterstützung beim Unterhalt für volljährige Kinder

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Hilfe rund um den Unterhalt von volljährigen Kindern:

  • Prüfung der Unterhaltspflicht nach aktueller Rechtsprechung und persönlichen Einkommensverhältnissen
  • Erstellung und Durchsetzung von Unterhaltsberechnungen nach Düsseldorfer Tabelle
  • Kommunikation mit der Gegenseite zur Vermeidung oder Lösung von Streitigkeiten
  • Beratung bei Ausbildungsunterbrechung oder Zweitausbildung bezüglich weiterer Unterhaltsansprüche
  • Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren bei Uneinigkeit

Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Elternteil oder volljähriges Kind rechtssicher vertreten werden – effizient, nachvollziehbar und individuell zugeschnitten.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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