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Haben volljährige Kinder einen Anspruch auf Unterhalt?

Volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Beide Elternteile haften anteilig nach ihrem Einkommen. Ab 18 entfällt der Betreuungsunterhalt; es zählt nur der Barunterhalt.

Mit der Volljährigkeit (18 Jahre) erlischt der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, da Kinder nicht mehr im Haushalt eines Elternteils betreut werden. Stattdessen haften nun beide Elternteile anteilig entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse für den Barunterhalt. Der Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, wobei volljährige Schüler i. d. R. einen Satz von 930 € monatlich als orientierender Richtwert erhalten. Kindergeld wird zur Hälfte auf diesen Bedarf angerechnet. Ein Beispiel: Ein 19-jähriger Schüler lebt noch zu Hause, sein Vater verdient 3.000 €, die Mutter 2.000 €. Der Gesamtbedarf liegt bei 930 €. Nach Abzug von 125 € Kindergeldanteil verbleiben 805 € Restbedarf. Die Eltern haften im Verhältnis 3:2; also trägt der Vater 483 €, die Mutter 322 € monatlich. Etwas anderes gilt bei Auszubildenden mit Vergütung oder Studierenden mit eigenem Einkommen – hier wird dies auf den Bedarf angerechnet. Eine Erwerbsobliegenheit besteht nur eingeschränkt, solange sich das Kind in einer ernsthaft betriebenen Erstausbildung befindet.

Unsere Unterstützung beim Unterhalt für volljährige Kinder

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Hilfe rund um den Unterhalt von volljährigen Kindern:

  • Prüfung der Unterhaltspflicht nach aktueller Rechtsprechung und persönlichen Einkommensverhältnissen
  • Erstellung und Durchsetzung von Unterhaltsberechnungen nach Düsseldorfer Tabelle
  • Kommunikation mit der Gegenseite zur Vermeidung oder Lösung von Streitigkeiten
  • Beratung bei Ausbildungsunterbrechung oder Zweitausbildung bezüglich weiterer Unterhaltsansprüche
  • Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren bei Uneinigkeit

Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Elternteil oder volljähriges Kind rechtssicher vertreten werden – effizient, nachvollziehbar und individuell zugeschnitten.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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