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Hafte ich als Halter, wenn jemand anderes mit meinem Auto und erloschener Betriebserlaubnis fährt?

Als Fahrzeughalter haften Sie grundsätzlich nach § 7 StVG für Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden – unabhängig davon, wer am Steuer sitzt. Eine erloschene Betriebserlaubnis verschärft Ihre Haftungssituation, da Sie das Fahrzeug nicht hätten in Verkehr bringen dürfen. Zudem riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes, wenn die erloschene Betriebserlaubnis auf unerlaubten Umbauten basiert.

Als Halter haften Sie nach § 7 StVG (Gefährdungshaftung) für alle Schäden, die beim Betrieb Ihres Fahrzeugs entstehen – unabhängig vom Fahrer. Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, etwa durch nicht genehmigte Umbauten (z. B. veränderte Fahrwerkshöhe, illegale Felgen), kommt erschwerend hinzu, dass Sie das Fahrzeug wissentlich oder fahrlässig in einem nicht zugelassenen Zustand genutzt haben. Konkretes Fallbeispiel: Sie leihen Ihrem Freund Ihr Auto, an dem unlängst ein Sportfahrwerk eingebaut wurde – ohne Eintragung. Ihr Freund verursacht einen Unfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft, ob der Umbau unfallkausal war. War er es, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder im Innenverhältnis Regress bei Ihnen nehmen. Als Halter tragen Sie die Verantwortung, den Zustand des Fahrzeugs zu kontrollieren, bevor Sie es anderen überlassen.

Unterstützung durch Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte analysiert Ihre konkrete Haftungssituation als Fahrzeughalter und entwickelt eine klare Verteidigungsstrategie – ob gegenüber Geschädigten, Versicherungen oder Behörden.

  • Prüfung der Haftungsgrundlage nach § 7 StVG und möglicher Haftungsbeschränkungen
  • Auseinandersetzung mit der Kfz-Versicherung bei drohendem Regress oder Leistungskürzungen
  • Vertretung bei Bußgeldverfahren wegen Überlassens eines nicht betriebserlaubten Fahrzeugs
  • Zivilrechtliche Abwehr von Schadensersatzforderungen Dritter
  • Beratung zur Schadensbegrenzung, wenn bereits ein Unfall eingetreten ist

Kontaktieren Sie LUTZ Rechtsanwälte frühzeitig – eine schnelle rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein, um Ihre Haftung zu minimieren.

Stand: 23.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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