Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Haften Influencer persönlich für Markenrechtsverstöße in Posts?

Ja: Influencer haften regelmäßig persönlich als Täter oder Mitstörer, wenn sie eine fremde Marke ohne Erlaubnis markenmäßig (z. B. als Produktkennzeichen/Absenderhinweis) nutzen. Typische Folgen sind Abmahnung, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz bzw. Kostenerstattung

Influencer sind nicht „nur Werbefläche“, sondern veröffentlichen Inhalte eigenverantwortlich; dadurch kommt eine eigene Haftung in Betracht, sobald ein Post in den Bereich geschäftlicher Handlung fällt. Markenrechtlich kritisch ist die markenmäßige Benutzung: Wird ein Zeichen so verwendet, dass es als Herkunfts- oder Produktkennzeichen verstanden wird, kann dies Unterlassungs- und Zahlungsansprüche auslösen; reine redaktionelle Nennung oder zulässige referenzierende Nutzung ist eher verteidigungsfähig, hängt aber vom Kontext ab. Fallbeispiel: Eine Influencerin bewirbt „Dupe“-Kosmetik und setzt im Reel „#BrandX“ sowie „BrandX Lip Kit“ groß in den Titel, obwohl sie ein No-Name-Produkt zeigt. Der Markeninhaber mahnt ab und verlangt Unterlassung, Auskunft zu Reichweite/Kooperationen und Schadensersatz (z. B. nach Lizenzanalogie). Zusätzlich können Vertragsstrafen drohen, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung erneut ähnliche Posts erscheinen (auch in Stories/Highlights). 

Leistungen der Kanzlei bei Markenrechtsvorwürfen gegen Influencer

  • Sofortprüfung von Abmahnung, Fristen und Risiko einer einstweiligen Verfügung; Einschätzung, ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt.
  • Strategie zur Deeskalation: Entfernung/Anpassung von Content, Prüfung von Reposts, Story-Archiven, Highlights und Link-in-Bio.
  • Entwurf/Verhandlung einer modifizierten Unterlassungserklärung zur Minimierung von Vertragsstrafen und Folgekonflikten.
  • Abwehr oder Reduktion von Forderungen: Kosten, Auskunft, Schadensersatz (z. B. Lizenzanalogie) und Umfang der Unterlassung.
  • Durchsetzung von Regress gegenüber Agentur/Brand (Freistellung, Vertragsprüfung, Beweis- und Kommunikationsmanagement).
  • Prävention: Marken-Checks, Guidelines für Tagging/Hashtags, „Dupe“-Claims, Produktvergleiche sowie rechtssichere Briefings für Kooperationen.
Stand: 21.05.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 5 und 6.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.