Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Haftet der Halter, wenn ein Familienmitglied mit illegal getuntem Auto fährt?

Der Fahrzeughalter haftet grundsätzlich nach § 7 StVG für Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Bei illegalem Tuning kann zusätzlich eine Mitschuld wegen Duldung des Fahrzeugzustands entstehen.

Der Fahrzeughalter haftet nach § 7 StVG verschuldensunabhängig als „Gefährdungshaftung“ für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Bei illegalem Tuning verschärft sich die Haftungssituation erheblich. 

Konkretes Fallbeispiel: Ein Vater lässt zu, dass sein Sohn sein Auto mit einem illegalen Sportfahrwerk und nicht zugelassenen Breitreifen fährt. Der Sohn verliert in einer Kurve die Kontrolle und beschädigt ein entgegenkommendes Fahrzeug. Der Vater haftet als Halter nach § 7 StVG. Die Kfz-Versicherung kann die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder den Regress gegen den Halter geltend machen.

Besonders kritisch: Bei erloschener Betriebserlaubnis durch das Tuning besteht unter Umständen gar kein Versicherungsschutz. Der Halter riskiert zudem ein Bußgeld.

Wie LUTZ Rechtsanwälte bei Haftungsfragen rund um illegales Tuning helfen

Die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Fahrzeughalter und Fahrer umfassend, wenn es zu Unfällen mit illegal getunten Fahrzeugen kommt oder behördliche Maßnahmen drohen.

  • Prüfung der Haftungssituation: Analyse, ob und in welchem Umfang der Halter zivilrechtlich für entstandene Schäden haftet
  • Versicherungsrecht: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber der Kfz-Versicherung, insbesondere bei drohender Leistungskürzung oder Regress
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Verteidigung gegen Vorwürfe oder strafrechtliche Konsequenzen wegen Duldung illegaler Umbauten
  • Schadensregulierung: Vertretung gegenüber Geschädigten und gegnerischen Versicherungen zur Minimierung der Haftungsfolgen
  • Präventive Beratung: Aufklärung über rechtliche Risiken vor dem Tuning, um Haftungsfallen zu vermeiden

Mit fundierter Expertise im Verkehrsrecht schützt LUTZ Rechtsanwälte Ihre Interessen – schnell, kompetent und zielorientiert.

Stand: 19.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.