Ist ein 13. Monatsgehalt verpflichtend?
Unsere Unterstützung beim Thema 13. Monatsgehalt
Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung zur Verpflichtung oder Ausgestaltung eines 13. Monatsgehalts. Wir helfen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern:
- Vertragsprüfung: Analyse von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen hinsichtlich zusätzlicher Gehaltsansprüche.
- Betriebliche Übung: Prüfung, ob eine wiederholte Zahlung einen rechtlichen Anspruch begründet.
- Gestaltung von Vertragsklauseln: Formulierung von Klauseln zur Vermeidung ungewollter Ansprüche und rechtssichere Regelung freiwilliger Zahlungen.
- Geltendmachung von Ansprüchen: Unterstützung von Arbeitnehmern bei der Durchsetzung eines Anspruchs durch Verhandlungen oder Klagen.
- Arbeitgebervertretung: Beratung und Verteidigung bei unberechtigten Forderungen oder rechtlicher Streitigkeiten.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und rechtssichere Lösungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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