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Ist ein 13. Monatsgehalt verpflichtend?

Ein 13. Monatsgehalt ist nur verpflichtend, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde oder sich aus einer betriebliche Übung ergibt.
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt. Eine Verpflichtung zur Zahlung ergibt sich nur, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Zudem kann ein Anspruch durch eine betriebliche Übung entstehen, wenn ein Arbeitgeber das 13. Gehalt über Jahre hinweg vorbehaltlos gezahlt hat. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall (Az. 10 AZR 266/10), dass ein Anspruch bestand, weil das Unternehmen über drei Jahre hinweg ohne Vorbehalt ein zusätzliches Monatsgehalt gezahlt hatte. Arbeitgeber können mögliche Ansprüche durch klar formulierte Vorbehalte im Arbeitsvertrag verhindern. Ist die Zahlung als freiwillige Gratifikation deklariert, kann sie an Bedingungen wie Unternehmenserfolg oder Betriebszugehörigkeit geknüpft sein. Eine rechtliche Prüfung hilft, ungewollte Verpflichtungen zu vermeiden.

Unsere Unterstützung beim Thema 13. Monatsgehalt

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung zur Verpflichtung oder Ausgestaltung eines 13. Monatsgehalts. Wir helfen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern:

  • Vertragsprüfung: Analyse von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen hinsichtlich zusätzlicher Gehaltsansprüche.
  • Betriebliche Übung: Prüfung, ob eine wiederholte Zahlung einen rechtlichen Anspruch begründet.
  • Gestaltung von Vertragsklauseln: Formulierung von Klauseln zur Vermeidung ungewollter Ansprüche und rechtssichere Regelung freiwilliger Zahlungen.
  • Geltendmachung von Ansprüchen: Unterstützung von Arbeitnehmern bei der Durchsetzung eines Anspruchs durch Verhandlungen oder Klagen.
  • Arbeitgebervertretung: Beratung und Verteidigung bei unberechtigten Forderungen oder rechtlicher Streitigkeiten.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und rechtssichere Lösungen.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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