Ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft noch möglich?
Nein, seit dem 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bestehende Partnerschaften bleiben bestehen oder können in eine Ehe umgewandelt werden.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1. Oktober 2017 ist die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften in Deutschland ausgeschlossen. Dieses Gesetz hebt den bisherigen Sonderstatus gleichgeschlechtlicher Paare auf und stellt ihnen die vollständige Ehe offen. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften behalten jedoch ihre Rechtswirkung und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden, was mit einer zivilrechtlichen Zeremonie beim Standesamt erfolgt. Beispiel: Ein gleichgeschlechtliches Paar, das 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, überlegt 2024, diese in eine Ehe umzuwandeln, um von erweiterten Rechten im Familien- und Steuerrecht zu profitieren. Eine neue Lebenspartnerschaft könnten sie heute jedoch nicht mehr schließen – nur die Umwandlung in eine Ehe ist möglich. Nach der Umwandlung gelten die Rechte und Pflichten der Ehe rückwirkend ab Begründung der Lebenspartnerschaft.
Auch bei grenzüberschreitenden Fällen oder wenn Fragen zur Vermögensregelung, dem Unterhalt oder Sorgerecht bestehen, unterscheiden sich die Rechtsfolgen zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe, was rechtlichen Beratungsbedarf schafft.
Unterstützung bei Lebenspartnerschaften & Umwandlung in die Ehe
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Begleitung für bestehende Lebenspartnerschaften und deren rechtssichere Umwandlung in eine Ehe an. Wir beraten zu den konkreten Rechtsfolgen und begleiten rechtlich fundiert den gesamten Umwandlungsprozess.
- Prüfung der Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Klärung der Auswirkungen auf Unterhalt, Erbrecht, Versorgungsausgleich und Steuerrecht
- Gestaltung individueller Verträge (z. B. Ehevertrag zur Umwandlung) zur Absicherung der Partnerinteressen
- Begleitung im Kontakt mit dem Standesamt und Gestaltung notwendiger Dokumente
- Beratung in Spezialfällen, etwa bei internationalen Lebenspartnerschaften oder Streitigkeiten
Unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht sorgen für klare rechtliche Verhältnisse und eine sichere Gestaltung Ihrer Partnerschaft – persönlich, diskret und kompetent.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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