Ist eine Kündigung mit eingescannter Unterschrift wirksam?
Eine Kündigung mit eingescannter Unterschrift ist in der Regel unwirksam. Das Arbeitsrecht schreibt für eine Kündigung die sogenannte Schriftform vor, die eine eigenhändige Originalunterschrift auf einem körperlichen Schriftstück erfordert. Eine eingescannte oder digital eingefügte Unterschrift erfüllt diese Anforderung grundsätzlich nicht.
Das deutsche Arbeitsrecht verlangt für eine Kündigung die gesetzliche Schriftform gemäß § 623 BGB. Das bedeutet: Die Kündigung muss als körperliches Dokument vorliegen und mit einer eigenhändigen, handschriftlichen Originalunterschrift versehen sein. Eine eingescannte Unterschrift, also ein digitales Abbild einer Unterschrift, das auf das Dokument aufgedruckt oder eingefügt wurde, ersetzt diese Originalunterschrift nicht. Dasselbe gilt für per E-Mail oder Fax versandte Kündigungen mit eingescannter Unterschrift.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber Kündigungsschreiben per E-Mail mit eingescannter Unterschrift versenden. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Ein solches Schreiben ist formunwirksam und kann angegriffen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Unwirksamkeit aktiv geltend gemacht werden muss.
Tipp: Wer eine Kündigung per E-Mail oder mit erkennbar nicht originaler Unterschrift erhält, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen, um die kurze Klagefrist nicht zu versäumen.
Wie LUTZ Rechtsanwälte Sie bei einer unwirksamen Kündigung unterstützt
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bei der Sie Zweifel an der Wirksamkeit haben sollten Sie schnell handeln. LUTZ Rechtsanwälte prüft Ihre Situation sorgfältig und unterstützt Sie dabei:
- Prüfung der Formwirksamkeit der Kündigung auf Originalunterschrift und ordnungsgemäße Zustellung.
- Fristgerechte Einlegung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist.
- Prüfung weiterer Unwirksamkeitsgründe, etwa fehlende Betriebsratsbeteiligung oder fehlende Vollmacht des Unterzeichners.
- Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Durch eine frühzeitige Beratung sichern Sie sich alle rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. LUTZ Rechtsanwälte steht Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite.
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