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Ist eine nachträgliche Gehaltsänderung durch den Arbeitgeber zulässig?

Eine Gehaltsänderung durch den Arbeitgeber ist nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart ist oder der Arbeitnehmer zustimmt. Andernfalls greift der Kündigungsschutz oder das Änderungsrecht unter Berücksichtigung billigen Ermessens gemäß § 315 BGB.

Eine nachträgliche Gehaltsänderung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht einseitig möglich, da das Gehalt im Arbeitsvertrag vereinbart wird und der Vertrag bindend ist. Eine Absenkung des Gehalts setzt entweder eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags (durch Zustimmung des Arbeitnehmers) oder eine Änderungskündigung voraus. Letztere ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, etwa durch wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens. Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte aufgrund von Umsatzeinbrüchen das Gehalt eines Mitarbeiters um 20 % senken. Der Mitarbeiter lehnt ab. Der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, eine Änderungskündigung auszusprechen, was jedoch vor Gericht überprüfbar ist. Wäre die wirtschaftliche Lage im Unternehmen nicht ausreichend schwerwiegend oder die Gehaltskürzung unangemessen, hätte der Arbeitnehmer gute Chancen, die Änderungskündigung erfolgreich anzufechten. Umgekehrt kann eine Gehaltserhöhung einseitig nur erfolgen, wenn dies tarifvertraglich oder durch betriebliche Übung vorgesehen ist.

Unsere Leistungen zur Beratung bei Gehaltsänderungen

Die Rechtsanwaltskanzlei unterstützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend im Zusammenhang mit nachträglichen Gehaltsänderungen:

  1. Prüfung der Rechtsgrundlage: Wir analysieren Arbeitsverträge, Tarifvereinbarungen oder Kündigungskonstellationen, um die Zulässigkeit der Gehaltsänderung zu bewerten.
  2. Vertretung im Streitfall: Sollte es zur Änderungskündigung kommen, vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
  3. Einvernehmliche Lösungen: Wir unterstützen bei der Ausarbeitung von Änderungsvereinbarungen, um Konflikte zu vermeiden.
  4. Risikomanagement: Arbeitgeber beraten wir präventiv zu den rechtlichen Risiken einseitiger Gehaltsänderungen.

Unser Ziel ist eine rechtssichere und faire Lösung. Vereinbaren Sie eine Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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