Ist es erlaubt, den OPF oder DPF bei einem getunten Auto zu entfernen?
Nein, das Entfernen des OPF (Ottopartikelfilters) oder DPF (Dieselpartikelfilters) ist in Deutschland nicht legal und führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Das Entfernen von OPF oder DPF verstößt gegen § 19 Abs. 2 StVZO, wonach jede Veränderung, die die Betriebserlaubnis berührt, untersagt ist. Partikelfilter sind fester Bestandteil der genehmigten Abgasanlage – ihr Ausbau gilt als unzulässige Veränderung. Fallbeispiel: Ein Fahrer lässt an seinem getunten Diesel-Fahrzeug den DPF entfernen, um mehr Leistung zu erzielen. Bei einer Hauptuntersuchung oder einer Polizeikontrolle wird der fehlende Filter festgestellt. Die Folgen: Die Betriebserlaubnis erlischt sofort, das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden. Der Fahrer erhält ein Bußgeld, und sein Versicherungsschutz kann im Schadensfall entfallen. Bei gewerblicher Nutzung drohen zudem erhebliche Haftungsrisiken. Darüber hinaus können Werkstätten, die den Ausbau durchführen, wegen Umweltverstößen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) belangt werden.
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