Kann der Arbeitgeber mein Gehalt einseitig kürzen?
Wie wir Sie bei Gehaltskürzungen unterstützen
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt kürzt. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kürzung und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unsere Leistungen im Überblick:- Prüfung des Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder sonstiger Regelungen
- Bewertung der Rechtmäßigkeit einer einseitigen Gehaltskürzung
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber über alternative Lösungen
- Durchsetzung von Lohnnachzahlungen, auch vor Gericht
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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