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Kann der Arbeitgeber mein Gehalt einseitig kürzen?

Nein, eine einseitige Gehaltskürzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z. B. durch eine Änderungskündigung. Andernfalls muss der Arbeitgeber Ihre Zustimmung einholen oder eine tarifliche Grundlage vorliegen.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einseitig kürzen, da es Teil des Arbeitsvertrags ist. Eine Kürzung kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, z. B. durch eine einvernehmliche Änderung des Vertrags, eine Änderungskündigung oder wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies zulässt. Beispiel: Ein Unternehmen gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten und möchte die Gehälter um 10 % senken. Ohne Zustimmung der Arbeitnehmer wäre dies nicht zulässig. Der Arbeitgeber könnte durch eine Änderungskündigung versuchen, die neuen Konditionen durchzusetzen, was aber bestimmte arbeitsrechtliche Bedingungen erfüllen muss. Wird die Änderungskündigung nicht akzeptiert, könnte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Wichtig: Wird das Gehalt ohne rechtliche Grundlage gekürzt, können Arbeitnehmer den ungekürzten Lohn weiterhin einfordern und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

Wie wir Sie bei Gehaltskürzungen unterstützen

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt kürzt. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kürzung und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unsere Leistungen im Überblick:
  • Prüfung des Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder sonstiger Regelungen
  • Bewertung der Rechtmäßigkeit einer einseitigen Gehaltskürzung
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber über alternative Lösungen
  • Durchsetzung von Lohnnachzahlungen, auch vor Gericht
Sollte Ihr Lohn unberechtigt gekürzt worden sein, setzen wir uns konsequent für eine Rückzahlung und den Erhalt der ursprünglichen Vergütung ein. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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