Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Ja, aber nur in engen, gesetzlich geregelten Fällen. Der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen der Pflichtteilsentziehung (vgl. §§ 2333–2338 BGB) vorliegen und der Erblasser dies im Testament oder Erbvertrag konkret begründet; ohne solche Gründe bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen.
Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein durchsetzbarer Geldanspruch naher Angehöriger; eine bloße Enterbung reicht nicht aus, ihn zu beseitigen. Eine echte Pflichtteilsentziehung ist nur in den gesetzlich genannten Fällen möglich (z. B. schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen Angehörige, strafbare Handlungen) und muss im Testament/Erbvertrag oder durch gerichtliche Feststellung begründet werden; die Gerichte prüfen die Gründe streng. Beispiel: Ein Vater setzt testamentarisch seine Tochter als Erbin ein, erklärt den Sohn enterbt und entzieht ihm den Pflichtteil mit der Begründung eines versuchten Tötungsdelikts gegen ihn. Nach dem Tod muss die Erklärung substantiiert werden (z. B. rechtskräftiges Strafurteil, belastende Beweismittel); kann der Wille des Erblassers und das Fehlverhalten des Sohnes nachgewiesen werden, wird der Pflichtteil entzogen, andernfalls bleibt der Anspruch bestehen. Die Beweislast liegt überwiegend bei denjenigen, die den Entzug geltend machen; Formulierungen im Testament müssen präzise sein, sonst droht erfolgreiche Anfechtung oder Erhalt des Pflichtteils.

Unsere Leistungen bei Pflichtteilsentziehung

  • Prüfung der Erfolgsaussichten bei bestehender oder geplanter Pflichtteilsentziehung (rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen, Beweislage).
  • Formulierung rechtssicherer Testamentstexte oder Erbverträge zur Absicherung des Entziehungswunsches.
  • Beweiserhebung und Auswertung (Strafurteile, Zeugenaussagen, Dokumente) zur Durchsetzung oder Abwehr der Entziehung.
  • Prozessführung vor Amts- und Landgerichten einschließlich Antragstellung, Klageerhebung und Verteidigung in Pflichtteilsstreitigkeiten.
  • Vergleichs- und Mediationsverhandlungen zur außergerichtlichen Einigung und Kostenminimierung.

Wir bieten eine Erstprüfung der Aktenlage, eine Strategieempfehlung und übernehmen die vollständige Prozess- bzw. Verhandlungsführung. Kontaktieren Sie uns für einen Kurztermin, damit wir die Erfolgschancen und das weitere Vorgehen konkret auf Ihren Fall abstimmen.

Stand: 23.09.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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