Kann ein Arbeitsvertrag nachträglich geändert werden?
Ja, ein Arbeitsvertrag kann nachträglich geändert werden, jedoch nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien oder durch eine einseitige Änderungskündigung.
Ein Arbeitsvertrag kann nachträglich geändert werden, wenn beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – dem zustimmen. Diese Änderung erfolgt oft durch einen sogenannten 'Änderungsvertrag', in dem die neuen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt, bleibt dem Arbeitgeber nur die Möglichkeit der einseitigen Änderung über eine 'Änderungskündigung'. Dabei kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis unter gleichzeitiger Bedingung der Fortführung zu geänderten Vertragsbedingungen. Der Arbeitnehmer kann diese Bedingungen unter Vorbehalt annehmen und somit gerichtlichen Schutz suchen. Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte die Arbeitszeit eines Mitarbeiters von 40 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren. Ohne Zustimmung des Mitarbeiters wäre dies nur über eine Änderungskündigung möglich, deren Rechtmäßigkeit durch ein Gericht geprüft werden kann, z. B. ob ein betrieblicher Grund vorliegt.
Unterstützung bei der Änderung von Arbeitsverträgen
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der rechtssicheren Handhabung von Arbeitsvertragsänderungen zur Seite:
- Für Arbeitgeber: Beratung und Erstellung von Änderungsverträgen, Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen und Unterstützung bei Änderungskündigungen, falls erforderlich.
- Für Arbeitnehmer: Prüfung der Zulässigkeit von Vertragsänderungen oder Änderungskündigungen, Einschätzung der Erfolgsaussichten bei einer Klage und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht oder gegenüber dem Arbeitgeber.
Mit unserer umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht helfen wir, Konflikte zu vermeiden und faire Einigungen zu erzielen.
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