Kann ein Ehepartner das gemeinsame Haus alleine behalten?
Wie wir Sie beim Thema Hausübertragung nach Trennung unterstützen
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Begleitung bei der Klärung von Eigentums- und Nutzungsfragen zum gemeinsamen Haus im Trennungs- und Scheidungsfall.
- Prüfung der Eigentumsverhältnisse – Wir analysieren Grundbucheinträge und finanzielle Beiträge zur Immobilie.
- Individuelle Lösungsmodelle – Beratung zu Verkauf, Übernahme, Ausgleichsvereinbarungen oder Teilungsversteigerung.
- Vertretung vor Gericht – Durchsetzung von Nutzungsrechten (§1361b BGB) oder im Zugewinnausgleich.
- Kooperation mit Notaren – Rechtsichere Gestaltung von Übertragungsverträgen.
- Mediation – Außergerichtliche Einigung zur Vermeidung langwieriger Prozesse.
Wir achten auf Ihre wirtschaftlichen Interessen und suchen eine klare, durchsetzbare Lösung.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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