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Kann ein Ehepartner das gemeinsame Haus alleine behalten?

Nur wenn eine Einigung erzielt oder ein Gerichtsbeschluss erfolgt. Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte sind entscheidend.
Ob ein Ehepartner das gemeinsame Haus allein behalten kann, hängt von den Eigentumsverhältnissen und der ehelichen Vermögenssituation ab. Gehört das Haus beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen, ist eine Einigung nötig oder eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Das Familiengericht kann im Scheidungsverfahren vorläufige Regelungen zur Nutzung treffen. Beispiel: Ein Ehepaar besitzt je zur Hälfte ein Haus. Nach der Trennung verbleibt die Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern zunächst im Haus. Der Ehemann möchte verkaufen, die Frau lehnt das ab. In diesem Fall kann sie beim Familiengericht Nutzungsrechte gemäß § 1361b BGB geltend machen. Eine endgültige Übertragung ist nur durch Verkauf, Schenkung oder Zuweisung im Zuge der Vermögensauseinandersetzung möglich, etwa im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder eines notariellen Vertrages. Alternativ kann das Haus versteigert werden, wenn keine Einigung erfolgt. Falls ein Ehepartner Alleineigentümer ist, kann der andere unter Umständen Nutzungsentschädigung verlangen.

Wie wir Sie beim Thema Hausübertragung nach Trennung unterstützen

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Begleitung bei der Klärung von Eigentums- und Nutzungsfragen zum gemeinsamen Haus im Trennungs- und Scheidungsfall.

  • Prüfung der Eigentumsverhältnisse – Wir analysieren Grundbucheinträge und finanzielle Beiträge zur Immobilie.
  • Individuelle Lösungsmodelle – Beratung zu Verkauf, Übernahme, Ausgleichsvereinbarungen oder Teilungsversteigerung.
  • Vertretung vor Gericht – Durchsetzung von Nutzungsrechten (§1361b BGB) oder im Zugewinnausgleich.
  • Kooperation mit Notaren – Rechtsichere Gestaltung von Übertragungsverträgen.
  • Mediation – Außergerichtliche Einigung zur Vermeidung langwieriger Prozesse.

Wir achten auf Ihre wirtschaftlichen Interessen und suchen eine klare, durchsetzbare Lösung.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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