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Kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen?

Ja. Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht.
Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht gemäß § 1671 BGB beantragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht praktikabel ist oder das Kindeswohl gefährdet wird. Ein klassisches Beispiel: Nach der Trennung lebt das Kind bei der Mutter. Der Vater stimmt wichtigen Entscheidungen (z. B. Schulwahl, gesundheitliche Maßnahmen) nicht zu oder behindert sie. Das führt zu unnötigen Konflikten und erschwert die Erziehung. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob es im Interesse des Kindes ist, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Das Gericht hört das Kind abhängig vom Alter an und bezieht das Jugendamt ein. Entscheidend sind stets die Stabilität der Lebensumstände, Kommunikationsfähigkeit der Eltern und mögliche Kindeswohlgefährdungen wie Gewalt oder Vernachlässigung. Das alleinige Sorgerecht kann sich auch nur auf Teilbereiche wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschränken. Wichtig: Die bloße Trennung oder Uneinigkeit reicht nicht aus – es muss eine erhebliche Belastung des Kindes erkannt werden.

Unsere Unterstützung beim Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Unsere Kanzlei für Familienrecht berät und vertritt Sie umfassend in allen Fragen zum Sorgerecht und entwickelt für Ihre individuelle Situation eine rechtlich fundierte Strategie.

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf alleiniges oder teilweises Sorgerecht
  • Rechtliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren, inklusive Vorbereitung der Anträge
  • Begleitung bei Anhörungen vor dem Familiengericht und in der Kommunikation mit dem Jugendamt
  • Dokumentation von kindeswohlrelevanten Aspekten (z. B. Konflikte, Verhaltensweisen, Nachweise)
  • Individuelle Beratung bei erschwerter Kommunikation mit dem anderen Elternteil

Wir unterstützen Sie zielgerichtet, sachlich und mit dem Fokus auf das Wohl Ihres Kindes. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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