Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen?

Ja. Ein Elternteil kann unter bestimmten Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Die Entscheidung, ob eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf eines der Elternteile angemessen ist, wird durch das Gericht anhand bestimmter Kriterien abgewogen.

Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht gemäß § 1671 BGB beantragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht praktikabel ist oder das Kindeswohl gefährdet wird. Ein klassisches Beispiel: Nach der Trennung lebt das Kind bei der Mutter. Der Vater stimmt wichtigen Entscheidungen (z. B. Schulwahl, gesundheitliche Maßnahmen) nicht zu oder behindert sie. Das führt zu unnötigen Konflikten und erschwert die Erziehung. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob es im Interesse des Kindes ist, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Das Gericht hört das Kind abhängig vom Alter an und bezieht das Jugendamt ein. Entscheidend sind stets die Stabilität der Lebensumstände, Kommunikationsfähigkeit der Eltern und mögliche Kindeswohlgefährdungen wie Gewalt oder Vernachlässigung. Das alleinige Sorgerecht kann sich auch nur auf Teilbereiche beschränken. Der Entzug des Sorgerechts ist das letzte Mittel, das das Familiengericht einsetzt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Vor einer Entscheidung ist zu prüfen, ob es möglich und zumutbar ist, das Kindeswohl auf andere Weise sicherzustellen. Dies könnte beispielsweise durch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil unter Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen. Im Falle einer dringenden Notwendigkeit kann zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht im Eilverfahren beantragt werden. Wichtig: Die bloße Trennung oder Uneinigkeit reicht nicht aus – es muss eine erhebliche Belastung des Kindes erkannt werden.

Daher empfiehlt es sich, die alltägliche Ausübung des Sorgerechts in einer Sorgerechtsvereinbarung zu regeln. Zudem werden Kindesentführungen immer häufiger. Wird das gemeinsame Kind vom Ex-Partner widerrechtlich aus Deutschland ins Ausland entführt kann der betroffene Elternteil in der Regel einen Antrag auf Rückführung nach dem Haager Übereinkommen (HKÜ) stellen. Das Ziel eines solchen Rückführungsverfahrens ist die möglichst umgehende Rückführung des Kindes in den Staat, in dem es vor der Entführung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dort soll auch die endgültige Entscheidung über das Sorgerecht getroffen werden.

Unsere Unterstützung beim Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Unsere Kanzlei für Familienrecht berät und vertritt Sie umfassend in allen Fragen zum Sorgerecht und entwickelt für Ihre individuelle Situation eine rechtlich fundierte Strategie.

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf alleiniges oder teilweises Sorgerecht
  • Rechtliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren, inklusive Vorbereitung der Anträge
  • Begleitung bei Anhörungen vor dem Familiengericht und in der Kommunikation mit dem Jugendamt
  • Dokumentation von kindeswohlrelevanten Aspekten (z. B. Konflikte, Verhaltensweisen, Nachweise)
  • Individuelle Beratung bei erschwerter Kommunikation mit dem anderen Elternteil
  • Unterstützung auch bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen

Wir unterstützen Sie zielgerichtet, sachlich und mit dem Fokus auf das Wohl Ihres Kindes. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 1 und 7?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

von LUTZ Rechtsanwälte (Kommentare: 0)

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.