Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kann ich den Arbeitgeber wechseln, ohne eine Sperrfrist einzuhalten?

Ob eine Sperrfrist gilt, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifverträgen und Wettbewerbsverboten ab. Ohne Kündigungsfrist oder nach deren Einhaltung ist ein Wechsel in der Regel möglich.
Ob eine Sperrfrist beim Arbeitgeberwechsel gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Zudem kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bestehen, das den Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen für eine bestimmte Zeit untersagt, häufig gegen eine Karenzentschädigung. Ein Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter eines IT-Unternehmens möchte zur Konkurrenz wechseln. Sein Arbeitsvertrag enthält eine sechsmonatige Wettbewerbsklausel mit einer Entschädigung von 50 % des letzten Gehalts. Falls er diese Klausel ignoriert, könnte der ehemalige Arbeitgeber rechtlich dagegen vorgehen und ihn auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Außerdem kann eine sofortige Aufnahme einer neuen Tätigkeit bei einer einvernehmlichen Aufhebung des alten Vertrags problematisch sein, wenn das Arbeitsamt eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt. Daher ist eine rechtliche Prüfung ratsam, um finanzielle Nachteile oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Unterstützung beim Arbeitgeberwechsel

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, einen sicheren Wechsel des Arbeitgebers ohne rechtliche Nachteile zu gestalten. Wir bieten:

  • Überprüfung von Kündigungsfristen und arbeitsvertraglichen Regelungen
  • Prüfung und Verhandlung von Wettbewerbsverboten und möglichen Karenzzahlungen
  • Erstellung oder Bewertung von Aufhebungsverträgen zur Vermeidung von Sperrzeiten
  • Rechtsberatung zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen des ehemaligen Arbeitgebers

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder befürchten Einschränkungen beim Jobwechsel? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Prüfung und persönliche Beratung.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 8 plus 1.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 1 und 7?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close