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Kann ich die Finanzierung widerrufen?

Ein Verbraucherdarlehensvertrag kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei fehlerhafter Belehrung kann der Widerruf jedoch viel länger möglich sein.

Ob Sie Ihre Finanzierung widerrufen können, hängt insbesondere davon ab, ob Ihnen als Verbraucher beim Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht zustand und ob die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt wurde. Typische Fälle betreffen Immobilienfinanzierungen, die mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden oder bei denen die erforderlichen Informationen nicht vollständig bereitgestellt wurden. Der ewige "Widerrufsjoker" gilt grundsätzlich nur bei Immobiliendarlehen, die zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden. Voraussetzung ist, dass die Bank ihren Informationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Das hat oft erhebliche finanzielle Vorteile: Vorfälligkeitsentschädigungen entfallen und bereits bezahlte Zinsen können teilweise zurückgefordert werden. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Belehrung formal richtig war, sollten Sie Ihren Vertrag rechtlich prüfen lassen, da bereits kleine Fehler ausreichen können.

Unsere Unterstützung beim Widerruf Ihrer Finanzierung

  • Prüfung der Vertragsunterlagen: Wir analysieren Ihre Darlehensverträge und Widerrufsbelehrungen detailliert auf rechtliche Fehler.
  • Individuelle Chancenbewertung: Sie erhalten eine rechtssichere Einschätzung, ob ein Widerruf erfolgreich sein kann und welche finanziellen Vorteile sich ergeben würden.
  • Verhandlungsführung: Wir übernehmen die Kommunikation und Verhandlungen mit der Bank, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine optimale Rückabwicklung zu erzielen.
  • Prozessvertretung: Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Stand: 05.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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