Kann ich meinen Urlaub auf das nächste Jahr übertragen?
Resturlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden, kann aber bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen bis spätestens 31. März des Folgejahres übertragen werden.
Gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht beantragt und genommen hat. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist jedoch möglich, wenn dringende betriebliche Gründe (z. B. hoher Arbeitsaufwand) oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) dies rechtfertigen. In solchen Fällen muss der Resturlaub bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Wird der Urlaub aus diesen Gründen nicht rechtzeitig genommen, verfällt er in der Regel endgültig. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat 5 Tage Resturlaub, war jedoch im Dezember erkrankt. Diese Urlaubstage können ins nächste Jahr übertragen werden und müssen bis 31. März genutzt werden. Verpasst der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer rechtzeitig auf den drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen, bleibt der Anspruch unter Umständen bestehen. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekräftigt.
Unterstützung bei Urlaubsansprüchen durch unsere Kanzlei
- Rechtsberatung: Wir prüfen, ob die Übertragung Ihres Urlaubsanspruchs rechtlich zulässig ist und beraten Sie zu Ihren Optionen.
- Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, wenn es Streitigkeiten über Resturlaub oder Fristen gibt.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht, um Ihre Urlaubsansprüche durchzusetzen.
- Prävention: Wir helfen, durch klare Vereinbarungen und Kommunikation zukünftige Konflikte rund um Urlaubsansprüche zu vermeiden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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