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Kann ich nachträglich weitere Klassen zu meiner Marke hinzufügen?

Eine nachträgliche Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses um weitere Nizza-Klassen ist bei einer bestehenden Markenanmeldung/Eintragung grundsätzlich nicht möglich. Möglich sind meist nur Einschränkungen bzw. präzisierende Formulierungen, keine Erweiterungen.

Bei Marken gilt das Prinzip: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach Einreichung bzw. Eintragung in der Regel nicht erweitert werden; zulässig sind typischerweise nur Streichungen oder einschränkende Präzisierungen. Ergänzende Schutzbereiche erreicht man daher meist über eine Neuanmeldung (national, Unionsmarke oder international) mit den zusätzlich benötigten Nizza-Klassen. Beispiel: Ein Software-Start-up hat seine Marke ursprünglich in Klasse 9 (Software) und Klasse 42 (SaaS/Entwicklung) angemeldet. Zwei Jahre später startet es Merchandise und will Schutz für T-Shirts und Caps. Diese Klasse kann nicht einfach „hinzugefügt“ werden. Strategisch ist zu prüfen, ob die Neuanmeldung identisch geführt wird, ob eine Priorität (nur innerhalb enger Fristen relevant) noch möglich ist, ob Kollisionsrisiken durch Drittmarken bestehen und ob das Verzeichnis so formuliert wird, dass es den neuen Vertrieb (z. B. „Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen“) abdeckt, ohne unnötig breit zu sein. Außerdem sollte die Benutzung in den neuen Klassen geplant werden, um spätere Angriffe wegen Nichtbenutzung zu vermeiden.

Wie die Kanzlei bei zusätzlichen Klassen und Neuanmeldungen unterstützt

  • Prüfung, ob eine Erweiterung rechtlich ausgeschlossen ist und welche Änderungen (z. B. Einschränkungen/Präzisierungen) noch zulässig sind.
  • Strategie zur Schutzerweiterung über Neuanmeldung (DE/EU/IR) inkl. Kosten-Nutzen-Abwägung.
  • Erstellung eines rechtssicheren Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (passgenau, konfliktarm, benutzungsfähig).
  • Kollisionsrecherche und Risikoanalyse zu älteren Marken in den neuen Klassen inkl. Handlungsempfehlungen (z. B. Abgrenzung, Einschränkung, Co-Existence).
  • Begleitung des gesamten Anmeldeverfahrens (DPMA/EUIPO/WIPO), Fristenkontrolle und Kommunikation mit dem Amt.
  • Unterstützung bei Widersprüchen, Beanstandungen und Verhandlungsführung mit Rechteinhabern.
Stand: 08.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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