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Kann ich Überstunden abbauen, statt sie bezahlt zu bekommen?

Ja, der Abbau von Überstunden durch Freizeit ist möglich, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung dies vorsehen.
Grundsätzlich können Überstunden durch Freizeit abgebaut werden, wenn dies arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne solche Regelungen besteht nur ein Anspruch auf Vergütung der Überstunden. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat 20 Überstunden angesammelt. Der Arbeitsvertrag sieht vor, dass diese in Form von Freizeitausgleich abgegolten werden können. Der Mitarbeiter einigt sich mit dem Arbeitgeber darauf, an vier Tagen jeweils fünf Überstunden abzubauen. Fehlt eine derartige Regelung, muss der Arbeitgeber die Überstunden grundsätzlich auszahlen. Es ist wichtig, dies vorab mit dem Arbeitgeber zu klären, da ein eigenständiges „Abfeiern“ ohne Zustimmung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Unsere Leistungen zu Überstundenabbau und Vergütung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung zu sämtlichen Fragen rund um Überstunden:

  • Prüfung Ihres Arbeits- oder Tarifvertrags auf Regelungen zu Überstunden.
  • Beratung zur rechtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Vergütung oder Freizeitausgleich.
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber über flexible Lösungen.
  • Vertretung im Streitfall, z. B. bei Ungenauigkeiten im Stundennachweis oder bei verweigertem Ausgleich.

Wir sind Ihr kompetenter Partner, um Ihre Rechte im Arbeitsrecht effektiv durchzusetzen.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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