Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kann ich Urlaub nehmen, während ich krankgeschrieben bin?

Nein, während einer Krankschreibung ist die Arbeitsunfähigkeit vorrangig. Urlaub dient der Erholung und kann nicht zeitgleich mit einer Krankschreibung in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich kann während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit kein Urlaub genommen werden. Der Zweck einer Krankschreibung besteht darin, die eigene Gesundheit wiederherzustellen. Der Urlaub hingegen dient der Erholung von der regulären beruflichen Tätigkeit. Sollte eine bereits genehmigte Urlaubszeit mit einer Krankheitsphase zusammenfallen, so kann dieser Urlaubsanspruch gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) nachgeholt werden. Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat zwei Wochen Urlaub geplant, wird jedoch in der ersten Woche krankgeschrieben und reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein. In diesem Fall werden die durch Krankheit beanspruchten Urlaubstage nicht angerechnet und können später genommen werden. Um einen Urlaubsantrag trotz Krankschreibung zu stellen, müssen Betroffene vollständig genesen und die Krankschreibung formal beendet sein. Beachten Sie, dass eventuelle Arbeitsverträge, Tarifverträge oder betriebliche Regelungen hier Detailunterschiede schaffen können.

Unterstützung durch unsere Kanzlei im Bereich Arbeitsrecht

  • Prüfung rechtlicher Ansprüche: Wir analysieren Ihren Anspruch auf Nachholung oder Übertragung von Urlaubstagen im Zusammenhang mit Krankheit.
  • Beratung zur rechtssicheren Kommunikation: Unterstützung bei der korrekten Mitteilung an den Arbeitgeber zur Vermeidung späterer Streitigkeiten.
  • Wahrung Ihrer Interessen: Wir vertreten Sie bei Konflikten oder Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich Urlaub und Krankheit.
  • Vertragsprüfung: Klärung von Sonderregelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, die sich auf Urlaub im Krankheitsfall auswirken.
  • Langfristige Strategie: Wir beraten strategisch, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 5 plus 4.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 7 und 8.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close