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Kann ich während des Prozesses weiterbeschäftigt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung geltend machen. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nach einem erstinstanzlichen Obsiegen und muss aktiv eingefordert werden.

Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein wichtiges Instrument im Kündigungsschutzrecht, das nach einem gewonnenen erstinstanzlichen Urteil greift. Hat beispielsweise das Arbeitsgericht festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist, können Arbeitnehmer verlangen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens tatsächlich weiterbeschäftigt zu werden. 

Wich­tig: Der Ar­beit­neh­mer muss vom Ar­beit­ge­ber aus­drück­lich sei­ne Wei­ter­beschäfti­gung erklären, dass er nach Ab­lauf der Kündi­gungs­frist bis zum rechts­kräfti­gen Ab­schluss des Kündi­gungs­schutz­ver­fah­rens bei un­veränder­ten Ar­beits­be­din­gun­gen wei­ter­beschäftigt wer­den möch­te. In dieser Phase ist es umso wichtiger, Ihre Strategie im Verfahren sorgfältig zu planen und alle relevanten Anträge rechtzeitig zu stellen.

Wie LUTZ Rechtsanwälte Sie beim Weiterbeschäftigungsanspruch unterstützt

Die Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs erfordert präzises juristisches Vorgehen. LUTZ Rechtsanwälte begleitet Sie umfassend durch diesen Prozess:

  • Prüfung Ihres Anspruchs: Wir analysieren Ihre individuelle Situation und klären, ob und in welchem Umfang ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht.
  • Antragstellung im Prozess: Wir stellen den Weiterbeschäftigungsantrag rechtzeitig und korrekt im Kündigungsschutzverfahren, damit Sie keine Nachteile durch formale Fehler erleiden.
  • Einstweilige Verfügung: Falls der Arbeitgeber trotz eines erstinstanzlichen Urteils zu Ihren Gunsten die Weiterbeschäftigung verweigert, beantragen wir eine einstweilige Verfügung zur schnellen Durchsetzung Ihres Anspruchs.
  • Strategische Beratung: Wir bewerten gemeinsam mit Ihnen, ob eine Weiterbeschäftigung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist oder ob alternative Lösungen – etwa eine Abfindung – vorzugswürdig sind.

Sprechen Sie uns an: wir beraten Sie sachlich und lösungsorientiert zu Ihren Möglichkeiten im Kündigungsschutzverfahren.

Stand: 31.07.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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