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Kann ich wegen eines Fehlverhaltens abgemahnt werden?

Ja, eine Abmahnung ist möglich, wenn ein schuldhaftes Fehlverhalten gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegt. Die Abmahnung soll das Verhalten rügen und bei Wiederholung eine Kündigung ermöglichen. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt jedoch eine Abmahnung.
Eine Abmahnung kann erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt und der Arbeitgeber dies rügen möchte. Beispiel: Ein Mitarbeiter kommt wiederholt unentschuldigt zu spät. Der Arbeitgeber mahnt ihn ab, um ihn auf die Pflicht zur Pünktlichkeit hinzuweisen und für den Fall einer Wiederholung eine Kündigung vorzubereiten. Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret benennen, eine Aufforderung zur Verhaltensänderung enthalten und die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) aufzeigen. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung – Bagatellen oder einmalige geringfügige Verstöße sind oft nicht ausreichend. Unberechtigte Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden. Arbeitnehmer können prüfen lassen, ob eine Abmahnung rechtmäßig ist und ggf. dagegen vorgehen.

Unsere Unterstützung bei Abmahnungen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung bei Abmahnungen im Arbeitsrecht. Folgendes können wir für Sie tun:

  • Prüfung der Abmahnung: Wir analysieren, ob die Abmahnung rechtlich haltbar ist und den formalen Anforderungen entspricht.
  • Gegenmaßnahmen: Falls die Abmahnung unberechtigt ist, unterstützen wir Sie bei einer Gegendarstellung oder der Entfernung aus der Personalakte.
  • Arbeitsrechtliche Strategie: Wir beraten Sie über mögliche Konsequenzen und das richtige Vorgehen, um arbeitsrechtliche Nachteile zu vermeiden.
  • Vertretung im Streitfall: Falls erforderlich, vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder vor dem Arbeitsgericht.

Zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren – eine schnelle Reaktion kann entscheidend sein.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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