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Kann ich wegen zu geringer Vergütung klagen?

Ja, wenn deine Vergütung unter dem gesetzlichen Mindestlohn, tariflichen Vorgaben oder vertraglichen Vereinbarungen liegt, kannst du rechtliche Schritte einleiten und eine Nachzahlung verlangen.
Arbeitnehmer können gegen ihren Arbeitgeber klagen, wenn die Vergütung unter dem gesetzlichen Mindestlohn, einem Tarifvertrag oder einer schriftlichen Vereinbarung liegt. Beispiel: Ein Kellner erhält 9 € pro Stunde, obwohl der aktuelle Mindestlohn 12,41 € beträgt. Er kann beim Arbeitsgericht Klage auf Differenznachzahlung einreichen. Auch Beschäftigte mit Tarifvertrag können eine Klage erwägen, wenn die tariflich festgelegten Entgelte nicht gezahlt werden. Zusätzlich kann bei Lohnwucher (unverhältnismäßig niedrige Entlohnung verglichen mit branchenüblichen Löhnen) ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung bestehen. Für die Klage ist eine Verjährungsfrist von meist drei Jahren relevant, ab Fälligkeit des Lohnanspruchs. Auch arbeitsvertragliche Ausschlussfristen müssen beachtet werden, die eine frühere Geltendmachung erforderlich machen können.

Unsere Unterstützung bei zu geringer Vergütung

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre berechtigten Lohnansprüche durchzusetzen. Dabei bieten wir:

  • Prüfung Ihrer Vergütung: Analyse Ihres Lohns im Vergleich zu Mindestlohn, Tarifverträgen und branchenüblichen Gehältern
  • Außergerichtliche Geltendmachung: Schriftliche Forderungen an den Arbeitgeber zur Nachzahlung
  • Klage vor dem Arbeitsgericht: Vertretung im Prozess, um Ihre Vergütung inklusive Zinsen durchzusetzen
  • Beratung zu Verjährung und Ausschlussfristen: Sicherstellen, dass Ihre Ansprüche nicht verfallen

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Gehaltsansprüche.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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