Kann ich wegen zu hoher Arbeitsbelastung kündigen?

Ja, Sie können jederzeit kündigen; wenn die Belastung gesundheitsschädlich ist, sollten Sie ein ärztliches Attest einholen und überlegt vorgehen.
Ja, Sie können als Arbeitnehmer jederzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Bei außergewöhnlich hoher Arbeitsbelastung, die Ihre Gesundheit gefährdet, könnten Sie unter Umständen auch über eine fristlose Kündigung nachdenken. Ein konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig weit über die im Arbeitsvertrag geregelten Stunden, was zu erheblichem Stress und gesundheitlichen Problemen führt. Dokumentieren Sie solche Überstunden und gesundheitliche Beschwerden genau und holen Sie, wenn notwendig, ein ärztliches Attest ein. Zudem sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Arbeitgeber über eine Belastungsreduzierung zu sprechen. Ist keine Lösung möglich oder Ursachen unveränderbar, kann eine reguläre oder im Ausnahmefall fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Eine Rechtsberatung kann dabei helfen, die rechtlichen Schritte korrekt zu planen.

Wie wir Ihnen bei Kündigungen wegen hoher Arbeitsbelastung helfen

  • Rechtliche Beratung: Wir prüfen Ihre Ansprüche und bewerten, ob eine fristlose Kündigung möglich ist.
  • Dokumentationshilfe: Unterstützung beim Sammeln und Auswerten von Beweisen wie Überstundenaufzeichnungen oder ärztlichen Attesten.
  • Arbeitgebergespräche: Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zur Abwendung einer Kündigung.
  • Kündigungsprozess: Planung und rechtssichere Vorbereitung der Kündigung, unter Berücksichtigung Ihrer Fristen und Ansprüche.
  • Begleitung bei rechtlichen Auseinandersetzungen: Vertretung vor Gericht, falls es zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber wegen der Kündigung kommt.

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte wahren und den bestmöglichen Ausgang erzielen.

Stand: 09.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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