Grundsätzlich kann jede natürliche Person und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine juristische Person erben, wenn sie gesetzliche(r) Erbe oder im Testament genannt ist. Es gibt jedoch Einschränkungen: Erbunwürdigkeit, Ausschlagung der Erbschaft oder Pflichtteilsansprüche können den tatsächlichen Erbanspruch begrenzen. Prüfen Sie Annahme/Ausschlagung und Pflichtteilspflichten rechtzeitig.
Jede natürliche Person kann erben, ebenso kommen unter bestimmten Bedingungen juristische Personen als Erben in Betracht; maßgeblich ist, ob jemand durch Gesetz oder Testament/Erbvertrag als Erbe bezeichnet ist. Einschränkungen bestehen durch Erbunwürdigkeit (z. B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser), durch die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb einer Frist auszuschlagen, und durch den Anspruch auf Pflichtteil naher Angehöriger (Kinder, Ehegatte, unter Umständen Eltern), der trotz Enterbung einen Geldanspruch sichert. Annahme der Erbschaft bedeutet auch Übernahme von Vermögen und Verbindlichkeiten; unbedachte Annahme kann zur Haftung für Schulden führen. Beispiel: Frau M. setzt im Testament ihren langjährigen Freund als Alleinerben ein; die beiden Kinder sind enterbt. Die Kinder können trotzdem den Pflichtteil verlangen — er beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils — und die Erbschaft ausschlagen, wenn die erwarteten Schulden den Wert übersteigen. Bei Unklarheiten zu Testamentsform, Fristen, Erbschein, Pflichtteilsberechnung oder möglichen Erbunwürdigkeitsgründen ist rasche rechtliche Prüfung erforderlich, um Fristen nicht zu versäumen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Unsere Leistungen bei Erbfragen
Erstberatung: schnelle Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein Erbanspruch besteht.
Prüfung von Testamenten und Erbverträgen: Form- und Wirksamkeitskontrolle, Anfechtungsoptionen.
Pflichtteilsansprüche: Berechnung, Durchsetzung und Vergleichsverhandlungen.
Ausschlagung der Erbschaft: Fristenkontrolle, Erklärungserstellung und Einreichung.
Erbschein & Nachlassabwicklung: Antragserstellung, Kommunikation mit Banken, Behörden und Gläubigern.
Prozessführung: Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten, z. B. Anfechtung, Pflichtteilsklagen, Feststellungsklagen.
Steuerliche und vermögensstrategische Beratung: Hinweise zur Erbschaftsteuer und Gestaltung zur Minimierung steuerlicher Belastungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.