Kann man die Haftung für Nachlassschulden beschränken?
Unsere Leistungen
- Prüfung der Nachlasssituation: rasche Bestandsaufnahme von Vermögen, Schulden und Verträgen.
- Fristkontrolle & Ausschlagung: Berechnung Fristen, Formulierung und Einreichung der Ausschlagung beim Nachlassgericht.
- Antrag Nachlassinsolvenz: Vorbereitung und Einreichung beim Insolvenzgericht, Kommunikation mit Insolvenzverwalter.
- Erstellung Inventar: Aufstellung und Dokumentation der Nachlasspositionen zur Entscheidungsgrundlage.
- Verhandlungen mit Gläubigern: Forderungsprüfung, Vergleichsverhandlungen, Sicherungsabwehr.
- Gerichtliche Vertretung: Vertretung vor Nachlassgericht, Insolvenzgericht und gegenüber Dritten.
Wir übernehmen zeitkritische Schritte, beraten über Folgen der Annahme oder Ausschlagung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Gläubigern und Behörden.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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