Kann man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Ja. Gegen den Bußgeldbescheid ist Einspruch binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen (§ 67 OWiG).

Beispiel: Herr M. erhält einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (Aktenzeichen im Briefkopf). Er hält die Messung für fehlerhaft (Baustellensituation, falsche Fahrspur) und legt innerhalb der 14‑tägigen Frist schriftlich Einspruch ein (Name, Aktenzeichen, klare Erklärung „Einspruch“, Datum, Unterschrift). Möglich sind Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Sanktion oder eine Hauptverhandlung. Wichtige Verteidigungspunkte sind Messprotokolle, Eich- und Wartungsnachweise des Messgeräts, Fotos der Örtlichkeit, Zeugenaussagen und Toleranzen. Fristbeginn ist die Zustellung des Bescheids; eine verspätete Erklärung kann als unzulässig verworfen werden. Bei Unsicherheit über Form oder Erfolgsaussichten empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Prüfung, da formale Fehler die Chancen mindern können.

Unsere Leistungen bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide

  • Fristprüfung und sofortige Fristwahrung (Fristwiderspruch, Absendung).
  • Formulierung und Einreichung des Einspruchs unter Angabe aller notwendigen Angaben.
  • Beantragung von Akteneinsicht und Analyse der Messunterlagen (Eichprotokolle, Kalibrierung, Messfotos).
  • Prüfung und Geltendmachung konkreter Verteidigungsgründe (Messfehler, Dokumentationslücken, Fahrspur, Ausnahmetatbestände).
  • Einholung und Auswertung von Beweismitteln (Fotos, Gutachten, Zeugenaussagen).
  • Vertretung in sämtlichen Verfahrensabschnitten, inklusive Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
  • Beratung zu möglichen Folgen (Punkte, Fahrverbot, Kosten) und zu Vergleichslösungen.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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