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Kann man Immobilien zu Lebzeiten übertragen?

Ja, Immobilien können bereits zu Lebzeiten durch Schenkung oder Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Dies muss notariell beurkundet werden. Steuerliche und rechtliche Folgen sind dabei zu beachten.

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten erfolgt meist durch Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Beispielsweise überträgt eine Mutter ihr Haus auf ihre Tochter, um Erbschaftsteuer zu sparen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Der Übertragungsprozess erfordert einen Schenkungsvertrag, der notariell beurkundet und im Grundbuch vollzogen wird. Die Mutter kann sich, etwa mittels Nießbrauchrecht oder Wohnrecht, weiterhin bestimmte Nutzungsrechte sichern. Neben den persönlichen Aspekten spielen steuerliche Freibeträge, eventuelle Rückforderungsrechte und die Anrechnung auf den Pflichtteil eine wichtige Rolle. Fehler bei der Gestaltung können erhebliche finanzielle und rechtliche Nachteile mit sich bringen, etwa im Bereich der Schenkungsteuer oder des Sozialhilferegresses, falls der Schenker später pflegebedürftig wird.

Wie wir Sie bei der Immobilienübertragung unterstützen

  • Rechtliche Prüfung: Analyse Ihrer persönlichen Situation, Beratungen zu Übertragungswegen wie Schenkung oder vorweggenommener Erbfolge
  • Vertragsgestaltung: Erstellung und rechtssichere Formulierung notarieller Verträge; Berücksichtigung von Nießbrauch, Wohnrechten und Rückforderungsrechten
  • Steueroptimierung: Beratung zu Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Nutzung von Freibeträgen und Vermeidung von Steuerfallen
  • Pflichtteils- und Sozialhilferecht: Schutz vor späteren Ansprüchen Dritter und Berücksichtigung sozialrechtlicher Aspekte
  • Begleitung: Koordination mit Notar und Grundbuchamt, umfassende Vertretung im gesamten Übertragungsprozess
Stand: 21.04.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
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