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Kann mein Arbeitgeber meine Rückkehr nach einer Krankheit erzwingen?

Nein, solange Sie arbeitsunfähig sind und ein ärztliches Attest vorliegt, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Rückkehr nicht erzwingen.
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht zwingen, nach einer Krankheit wieder zu arbeiten, solange Sie als arbeitsunfähig gelten und ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter erkrankt an einer schweren Bronchitis und wird für zwei Wochen krankgeschrieben. Der Arbeitgeber bittet ihn nach einer Woche, trotz Krankschreibung, zur Arbeit zu kommen, da Personalmangel herrscht. In diesem Fall ist klar geregelt, dass der Mitarbeiter nicht erscheinen muss, da das ärztliche Attest die Rechtskraft hat, seine Arbeitsunfähigkeit während des attestierten Zeitraums zu bescheinigen. Falls Zweifel an der Bescheinigung bestehen, kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, nicht jedoch eigenmächtig handeln oder Druck ausüben. Rückkehrgespräche oder andere Maßnahmen dürfen erst nach Ablauf der attestierten Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

Unterstützung durch unsere Kanzlei bei Konflikten über die Rückkehr nach Krankheit

  • Prüfung von medizinischen Unterlagen: Wir prüfen die Gültigkeit und Rechtskraft Ihrer Krankschreibung und bewerten, ob Ihr Arbeitgeber rechtlich korrekt handelt.
  • Rechtsberatung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten während einer Arbeitsunfähigkeit auf.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Wir übernehmen die rechtssichere Korrespondenz, um unnötigen Druck oder Missverständnisse zu vermeiden.
  • Vertretung vor Gericht: Bei Streitfällen setzen wir Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durch.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Rechte zu sichern und mögliche Sanktionen Ihres Arbeitgebers abzuwehren.
Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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