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Kann mein Arbeitgeber Urlaub verweigern?

Ja, wenn betriebliche Gründe vorliegen oder dringende soziale Belange anderer Arbeitnehmer Vorrang haben.
Ein Arbeitgeber darf Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dem Urlaubsanspruch entgegenstehen, etwa bei personellen Engpässen während einer intensiven Arbeitsphase. Zudem hat er das Recht, den Urlaub abzulehnen, wenn soziale Vorrangregelungen greifen, beispielsweise wenn Angestellte mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien bevorzugt werden müssen. In einem konkreten Fall entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern darf, sofern keine der genannten Gründe vorliegt und die Ablehnung nicht unverzüglich nach Antragserhalt erfolgt. Arbeitnehmer haben gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein grundsätzliches Recht auf freien Urlaubszeitraum, außer gewichtige betriebliche oder soziale Gründe sprechen dagegen.

Unsere Unterstützung bei Urlaubskonflikten

  • Prüfung der Rechtslage: Wir analysieren schnell und zuverlässig, ob die Urlaubsablehnung Ihres Arbeitgebers rechtmäßig ist.
  • Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs: Wir unterstützen bei der außergerichtlichen Klärung oder vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.
  • Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber: Wir entwickeln Strategien für eine einvernehmliche Lösung, um mögliche Konflikte zu entschärfen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rund um den Urlaub. Vertrauen Sie uns, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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