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Kann meine Versicherung Regress geltend machen, wenn ich mit einem getunten Auto einen Unfall verursache?

Ja, wenn Tuning-Maßnahmen nicht ordnungsgemäß eingetragen oder abgenommen wurden und einen kausalen Zusammenhang zum Unfall haben, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel Regress nehmen. Die Versicherung zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, fordert jedoch einen Teil – bis zu 5.000 € – von Ihnen zurück. Im schlimmsten kann die Kaskoversicherung die Leistung vollständig verweigern.

Entscheidend ist der kausale Zusammenhang zwischen der nicht genehmigten Tuning-Maßnahme und dem Unfall. Beispiel: Sie haben an Ihrem Fahrzeug ein Sportfahrwerk eingebaut, dieses jedoch nicht vom TÜV abnehmen lassen und nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Bei einer Kurvenfahrt verlieren Sie die Kontrolle und verursachen einen Auffahrunfall mit 20.000 € Sachschaden. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Geschädigten vollständig – macht aber anschließend bis zu 5.000 € Regress gegen Sie geltend, da der technische Eingriff in direktem Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen steht. Bei der Kaskoversicherung ist die Rechtslage noch drastischer: Sie kann bei arglistiger Obliegenheitsverletzung – also wenn Sie bewusst verschwiegen haben, dass das Fahrzeug getunt wurde – die Leistung vollständig verweigern. Auch nicht eingetragene Felgen, Tieferlegungen oder Motortuning können diesen Effekt haben. Wichtig: Nicht jede Tuning-Maßnahme führt automatisch zu Regress. Ist die Maßnahme ordnungsgemäß eingetragen und abgenommen und besteht kein kausaler Bezug zum Unfall, bleibt die Versicherung in der Regel vollständig leistungspflichtig.

So unterstützt Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte bei Regressforderungen nach Tuning-Unfällen

Wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall mit einem getunten Fahrzeug Regress geltend macht, ist rechtliche Gegenwehr oft sinnvoll. Wir prüfen präzise, ob die Regressforderung tatsächlich berechtigt ist – insbesondere ob der kausale Zusammenhang zwischen Tuning-Maßnahme und Unfall wirklich besteht.

  • Prüfung der Regressforderung auf rechtliche und technische Grundlage
  • Analyse der Versicherungsbedingungen auf Obliegenheitsverletzungen und Leistungsausschlüsse
  • Einholung technischer Gutachten zur Frage der Kausalität zwischen Tuning und Unfallursache
  • Außergerichtliche Verhandlung mit der Versicherung zur Reduzierung oder Abwehr des Regressanspruchs
  • Klagevertretung, falls die Versicherung die Forderung gerichtlich durchsetzen will

Gerade bei hohen Regressforderungen oder Leistungsverweigerung der Kaskoversicherung lohnt sich eine rechtliche Überprüfung – häufig lassen sich Forderungen erheblich reduzieren oder vollständig abwehren.

Stand: 23.03.2026

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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