Kann mich mein Arbeitgeber während einer Krankheit kontrollieren?
Ja, aber nur im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben und mit berechtigtem Interesse, z. B. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Es gelten hier jedoch strenge Voraussetzungen. Ein Arbeitgeber darf Kontrollen durchführen, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen, z. B. bei auffälligen Krankmeldungen oder widersprüchlichem Verhalten. Üblich ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters (z. B. Detektiv), der prüfen soll, ob der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die mit der bescheinigten Krankheit unvereinbar sind. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer meldet sich krank, wird jedoch beim schweren Möbeltragen beobachtet, was mit einer angeblichen Rückenverletzung unvereinbar wäre. Diese Kontrolle muss verhältnismäßig sein und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Privatsphäre führen. Datenschutzrechtliche Vorgaben, wie die Einhaltung der DSGVO, sind dabei strikt einzuhalten. Willkürliche oder flächendeckende Überwachungen wären hingegen unzulässig und könnten den Betriebsfrieden gefährden oder arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Wie unsere Kanzlei Ihnen helfen kann
- Beratung und Aufklärung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten bei Krankheitskontrollen auf.
- Prüfung rechtlicher Grundlagen: Wir analysieren, ob eine vom Arbeitgeber durchgeführte Kontrolle rechtmäßig war.
- Vertretung im Streitfall: Sollte Ihr Arbeitgeber unzulässige Kontrollmaßnahmen ergriffen haben, vertreten wir Sie gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.
- Präventive Unterstützung: Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Kontrollmaßnahmen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung – vertraulich und kompetent.
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