Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kann mich mein Arbeitgeber während einer Krankheit kontrollieren?

Ja, aber nur im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben und mit berechtigtem Interesse, z. B. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Es gelten hier jedoch strenge Voraussetzungen. Ein Arbeitgeber darf Kontrollen durchführen, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen, z. B. bei auffälligen Krankmeldungen oder widersprüchlichem Verhalten. Üblich ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters (z. B. Detektiv), der prüfen soll, ob der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die mit der bescheinigten Krankheit unvereinbar sind. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer meldet sich krank, wird jedoch beim schweren Möbeltragen beobachtet, was mit einer angeblichen Rückenverletzung unvereinbar wäre. Diese Kontrolle muss verhältnismäßig sein und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Privatsphäre führen. Datenschutzrechtliche Vorgaben, wie die Einhaltung der DSGVO, sind dabei strikt einzuhalten. Willkürliche oder flächendeckende Überwachungen wären hingegen unzulässig und könnten den Betriebsfrieden gefährden oder arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Wie unsere Kanzlei Ihnen helfen kann

  • Beratung und Aufklärung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten bei Krankheitskontrollen auf.
  • Prüfung rechtlicher Grundlagen: Wir analysieren, ob eine vom Arbeitgeber durchgeführte Kontrolle rechtmäßig war.
  • Vertretung im Streitfall: Sollte Ihr Arbeitgeber unzulässige Kontrollmaßnahmen ergriffen haben, vertreten wir Sie gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.
  • Präventive Unterstützung: Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Kontrollmaßnahmen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung – vertraulich und kompetent.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 7 plus 9.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 3 und 2?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close