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Kann mich mein Arbeitgeber zu Überstunden zwingen?

Der Arbeitgeber kann Sie nur zu Überstunden verpflichten, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist. Ohne solche Regelungen besteht keine Verpflichtung, es sei denn, es liegt ein Notfall vor.
Eine Verpflichtung zu Überstunden besteht nur, wenn diese ausdrücklich im Arbeitsvertrag, in einem geltenden Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Zudem darf die Anordnung von Überstunden die arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie etwa das Arbeitszeitgesetz, nicht verletzen. Ein Beispiel: Falls in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel steht, die Überstunden im Rahmen des Zumutbaren verlangt, dann darf der Arbeitgeber Sie im Rahmen dieser Regelung zur Leistung von Überstunden auffordern. Fehlt jedoch eine solche Vereinbarung oder handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Notfall, wie zum Beispiel einen unerwarteten Betriebsausfall, dürfen Sie die Leistung von Überstunden verweigern, ohne eine Abmahnung oder Kündigung fürchten zu müssen.

Unser Service bei Überstundenproblemen

Wir unterstützen Arbeitnehmer umfassend bei Streitigkeiten oder Unklarheiten bezüglich der Verpflichtung zu Überstunden. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung Ihres Arbeitsvertrags sowie geltender Tarif- oder Betriebsvereinbarungen auf Regelungen zu Überstunden.
  • Bewertung, ob angeordnete Überstunden mit dem Arbeitszeitgesetz oder anderen Vorschriften vereinbar sind.
  • Rechtsberatung und Vertretung bei rechtlichen Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber, z. B. bei Abmahnungen oder unzulässigen Kündigungen.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wie zum Beispiel Vergütung von nicht erfassten Überstunden.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Rechte zu sichern und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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