Kann mir während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt sie strengen Anforderungen und muss sozial gerechtfertigt sein.
Eine Kündigung während der Krankheit ist rechtlich zulässig, solange die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eingehalten werden. Arbeitgeber müssen dabei nachweisen, dass die Krankheit betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt, z. B. durch wiederholte oder langfristige Arbeitsunfähigkeit, die zu unzumutbaren Belastungen führt. Ein wichtiger Fall ist die sogenannte „personenbedingte Kündigung“: Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist und keine Aussicht auf Besserung besteht, kann dies als Kündigungsgrund herangezogen werden. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist über mehrere Jahre immer wieder längere Zeit krank, und der Arbeitgeber kann die dadurch entstandenen Ausfälle und die Kosten nicht mehr tragen. Hierbei müssen jedoch harte Einschränkungen beachtet werden, wie etwa der Nachweis, dass keine leidensgerechte Beschäftigung möglich ist und ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wurde. Ohne diese Schritte wäre die Kündigung oft unwirksam. Wichtig ist dabei auch, dass die Kündigung nicht diskriminierend erfolgen darf, etwa nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wie wir Sie bei Kündigungen während Krankheit unterstützen:
- Prüfung der Kündigung: Wir analysieren, ob die Kündigung gesetzeskonform und sozial gerechtfertigt ist.
- Beratung zu Ihren Rechten: Wir klären Sie über Ansprüche wie Abfindungen, Kündigungsfristen und die Wirksamkeit betrieblichen Eingliederungsmanagement auf.
- Vertretung vor Gericht: Falls erforderlich, vertreten wir Sie bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Wir setzen uns für eine außergerichtliche Einigung ein, beispielsweise durch die Aushandlung einer Abfindung.
- Dokumentationsanalyse: Wir prüfen ärztliche Bescheinigungen, Arbeitsverträge und mögliche Diskriminierungen, um Fehler in der Arbeitgeberbegründung zu identifizieren.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihren individuellen Fall zu besprechen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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