Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kann Unterhalt rückwirkend gefordert werden?

Ja, Unterhalt kann rückwirkend gefordert werden, jedoch nur ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde.
Unterhaltsansprüche können grundsätzlich rückwirkend geltend gemacht werden, jedoch ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Rückwirkender Unterhalt ist nur ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Unterhaltspflichtige entweder zur Zahlung aufgefordert wurde oder sich in Verzug befindet. Ein bloßes Bestehen des Anspruchs reicht nicht aus; entscheidend ist eine klare und nachweisbare Geltendmachung. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter fordert im Mai 2024 erstmals beim Vater ihres Kindes Kindesunterhalt ab Januar 2024. Da sie jedoch erst im Mai eine konkrete schriftliche Zahlungsaufforderung stellt, kann sie rechtlich nur ab Mai 2024 Unterhalt verlangen. Hätte sie bereits im Januar schriftlich zur Zahlung aufgefordert, wäre eine rückwirkende Geltendmachung ab Januar möglich gewesen. Ausnahme: Bei rückständigem Unterhalt auf Basis eines vollstreckbaren Titels (z. B. Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss) können Unterhaltsrückstände auch für weiter zurückliegende Zeiträume geltend gemacht werden, solange diese nicht verjährt sind. Wichtig sind daher eine rechtzeitige Geltendmachung und eine rechtssichere Dokumentation. Fristen und Verjährung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

So unterstützt Sie unsere Kanzlei bei rückwirkenden Unterhaltsansprüchen

Unsere familienrechtlich spezialisierte Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Unterhaltsansprüche effektiv und fristgerecht durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Überblick:
  1. Analyse Ihrer Unterhaltssituation inklusive Prüfung der Rückforderungsmöglichkeiten.
  2. Erstellung und Versand rechtssicherer Zahlungsaufforderungen zur Vermeidung von Fristversäumnissen.
  3. Berechnung des realistisch durchsetzbaren Unterhaltsbetrags – auch rückwirkend.
  4. Vertretung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen sowie vor Gericht, falls nötig.
  5. Prüfung von bereits bestehenden Titeln und deren Vollstreckungsmöglichkeiten bei Rückständen.
Vorteil: Durch frühzeitige rechtliche Beratung sichern Sie nicht nur Ihre laufenden Unterhaltsansprüche, sondern auch mögliche Rückforderungen. Kontaktieren Sie uns – wir setzen Ihre Rechte durch.
Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 8 plus 9.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 1 plus 1.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close