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Muss der Arbeitgeber bei Diskriminierung aktiv werden?

Ja, der Arbeitgeber ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen, Verstöße zu unterbinden und Betroffene zu schützen. Unterlässt er dies, drohen Schadensersatzansprüche und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss der Arbeitgeber aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorgehen. Er hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und muss präventive Maßnahmen wie Schulungen oder Richtlinien ergreifen. Kommt es zu einer Diskriminierung, ist er verpflichtet, Ermittlungen anzustellen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ggf. disziplinarische Schritte einzuleiten. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit einer Behinderung erhält bei gleicher Qualifikation und Erfahrung ein geringeres Gehalt als ihre Kollegen. Sie beschwert sich beim Arbeitgeber, der jedoch keine Maßnahmen zur Behebung der Ungleichbehandlung ergreift. In diesem Fall kann sie nach § 15 AGG Schadensersatz und Entschädigung verlangen. Zudem riskiert der Arbeitgeber Reputationsverlust und arbeitsrechtliche Schritte. Arbeitgeber sollten Diskriminierung ernst nehmen, Maßnahmen konsequent umsetzen und Verstöße sanktionieren, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen.

Unsere Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Unsere Kanzlei berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und unterstützt bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

  • Präventive Beratung & Schulungen: Wir helfen Arbeitgebern, rechtssichere Richtlinien zu entwickeln und Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter durchzuführen.
  • Vertretung Betroffener: Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Geltendmachung von Entschädigungen und arbeiten an einer Lösung – außergerichtlich oder vor Gericht.
  • Interne Untersuchungen: Wir begleiten Unternehmen bei Verdachtsfällen, übernehmen rechtliche Prüfungen und helfen, diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
  • Verteidigung bei Klagen: Arbeitgeber vertreten wir in Verfahren zur Abwehr unberechtigter Vorwürfe und zur Minimierung rechtlicher Risiken.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung, unabhängig davon, ob Sie präventiv handeln oder eine akute Diskriminierungssituation bewältigen müssen.

Stand:

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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