Muss ein Pflichtteilsverzicht notariell beurkundet werden?
Unsere Leistungen
- Prüfung Ihrer Ausgangslage und der Zwangsberechtigten (Pflichtteilsberechtigten).
- Erarbeitung individuell abgestimmter Verzichtsvereinbarungen inkl. Gegenleistungs‑ und Rückabwicklungsregelungen.
- Formale Vorbereitung und Begleitung der notariellen Beurkundung sowie Abstimmung mit dem Notar.
- Steuerliche Einschätzung (Schenkungsteuer) und Gestaltungsempfehlungen.
- Vertretung bei Verhandlungen mit anderen Erben und bei Streitigkeiten oder Anfechtungen.
- Erstellung von Teilverzichts- oder Nutzungsregelungen (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht).
Wir begleiten Sie von der Konzeptphase bis zur Beurkundung und vertreten Sie bei Bedarf gerichtlich oder außergerichtlich, um die Vereinbarung durchsetzbar und praxistauglich zu gestalten.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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