Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Muss ich Überstunden schriftlich genehmigen lassen?

Ob Überstunden schriftlich genehmigt werden müssen, hängt von den vertraglichen Regelungen und Umständen ab. Ohne ausdrückliche Genehmigung werden Überstunden oft nicht vergütet. Klärung im Arbeitsvertrag oder mit dem Arbeitgeber ist ratsam.
Ob Überstunden schriftlich genehmigt werden müssen, richtet sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder nach Betriebsvereinbarungen. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Überstunden nur anordnen, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt. Wurde keine ausdrückliche Genehmigung erteilt, besteht das Risiko, dass die Überstunden weder anerkannt noch vergütet werden. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet in einer Krise eigenständig länger, ohne vorherige Genehmigung. Später verweigert der Arbeitgeber die Auszahlung, da im Vertrag steht, dass Überstunden nur nach vorheriger Anordnung vergütet werden. Liegt kein schriftlicher Nachweis oder eine klare Absprache vor, ist es schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Daher ist es immer sinnvoll, Überstunden schriftlich oder zumindest nachweisbar genehmigen zu lassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie wir Sie beim Thema Überstunden unterstützen

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zu Überstunden:

  • Prüfung Ihres Arbeits- oder Tarifvertrags hinsichtlich der Vorschriften zu Überstunden.
  • Beratung zu Ihren rechtlichen Ansprüchen bei ungeklärten Überstundenregelungen oder Streitigkeiten.
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche.
  • Vertretung vor Gericht, falls eine Klärung im Streitfall nötig ist.

Mit unserer Erfahrung sorgen wir für Klarheit und schützen Ihre Rechte als Arbeitnehmer.

Stand: 03.02.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 9 plus 4.

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 4 plus 1.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close