Muss ich zustimmen, wenn mein Auto wegen erloschener Betriebserlaubnis abgeschleppt werden soll?
Behörden können das Fahrzeug bei erloschener Betriebserlaubnis ohne Ihre Einwilligung abschleppen lassen, da das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Die Maßnahme muss jedoch verhältnismäßig sein. Wenn das Fahrzeug keine akute Gefahr darstellt, kann unter Umständen auch erst ein Mängelbericht ausgestellt werden, der Ihnen eine Frist zur Reparatur einräumt.
Wenn die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist – etwa durch unzulässige technische Veränderungen oder fehlende Hauptuntersuchung – darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt sind in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug ohne Ihre Zustimmung abschleppen zu lassen. Ein konkretes Beispiel: Wer sein Fahrzeug mit stark abgedunkelten Scheiben, nicht zugelassenem Fahrwerk oder illegal getunetem Motor fährt, riskiert, dass die Betriebserlaubnis bei einer Kontrolle sofort für erloschen erklärt wird. Das Fahrzeug wird dann sichergestellt und abgeschleppt – unabhängig davon, ob der Fahrer zustimmt oder nicht. Die Kosten des Abschleppens trägt in der Regel der Fahrzeughalter. Zudem drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Um das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen zu dürfen, muss die Betriebserlaubnis durch einen zugelassenen Prüfer (z. B. TÜV) wiederhergestellt werden. Wichtig: Gegen die behördliche Maßnahme besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Wie LUTZ Rechtsanwälte bei erloschener Betriebserlaubnis helfen kann
Eine behördliche Sicherstellung oder Abschleppmaßnahme wegen erloschener Betriebserlaubnis kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. LUTZ Rechtsanwälte unterstützt Sie gezielt in folgenden Bereichen:
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahme – War die Sicherstellung verhältnismäßig und korrekt begründet?
- Widerspruch und Klage gegen Abschleppmaßnahmen oder Kostenbescheide, wenn diese rechtswidrig erscheinen
- Bußgeldverfahren – Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Vertretung gegenüber Behörden
- Beratung zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis und den notwendigen rechtlichen Schritten
- Schadensersatzansprüche prüfen, falls die Maßnahme zu Unrecht erfolgte
Mit fundierter Expertise im Verkehrs- und Verwaltungsrecht setzt sich LUTZ Rechtsanwälte konsequent für Ihre Rechte ein und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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