Nein, Sie sind nicht verpflichtet, inhaltliche Aussagen zu machen; Sie können die Aussage verweigern. Ausnahmen betreffen die Pflicht zur Mitteilung von Personalien und zur Vorlage von Führerschein/ Fahrzeugpapieren bzw. die Angaben nach einem Unfall; bei Zweifeln verlangen Sie einen Anwalt.
Grundsatz: Es besteht kein allgemeines Aussagegebot gegenüber der Polizei — das Recht, die Aussage zu verweigern, schützt vor Selbstbelastung. Praktisch gilt: Bei Verkehrskontrollen oder nach einem Unfall müssen Sie auf Anforderung Personalien sowie Führerschein und Zulassungsbescheinigung vorzeigen; das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar. Aussagen zu Tathergang, Alkohol- oder Drogenkonsum sind freiwillig; unbedachte Äußerungen können aber unmittelbar Beweiskraft entfalten und Ermittlungen auslösen. Beispiel: Sie verursachen einen Blechschaden und sagen der Polizei, Sie hätten „nur kurz weggeguckt“ oder „ein Glas Wein“ getrunken — diese Angaben können zu einer Blutentnahme, MPU-Anordnung oder einem Strafverfahren führen. Vorgehen empfehlenswert: nur erforderliche Identdaten nennen, bei inhaltlichen Fragen von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Aussage verweigern und unverzüglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Lügen sind strafbar und verschlechtern die Verteidigungsposition; dokumentieren Sie Zeugen und Uhrzeit, und unterschreiben Sie keine Protokolle ohne anwaltliche Prüfung.
Leistungen
Sofortberatung per Telefon oder vor Ort: ob und wie Sie Angaben machen sollten.
Begleitung zur Polizeidienststelle und Anwesenheit während Vernehmungen.
Formulierung von Aussagen und Vorbereitung schriftlicher Erklärungen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Akteneinsicht, Einspruchs- und Strafverteidigung (u. a. Unfallflucht, Trunkenheitsdelikte, Ordnungswidrigkeiten).
Verwaltungsrechtliche Vertretung bei Fahrerlaubnisentzug, MPU-Anordnungen und Widersprüchen.
Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen sowie außergerichtliche Regelungen.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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LG Stuttgart & OLG Koblenz folgen verbraucherfreundlicher Rechtsprechung und bestätigen
Kanzlei
Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.