Muss man eine Erbschaft annehmen?
Leistungen der Kanzlei
- Prüfung des Nachlassbestandes: Sichtung von Kontoauszügen, Grundbuchauszug, Verträgen und Schulden.
- Fristüberwachung: Berechnung und Überwachung der Ausschlagungsfristen; sofortige Handlungsempfehlung.
- Formale Ausschlagung: Erstellung und Einreichung der Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht oder bei einem Notar.
- Risikoanalyse: Ermittlung der persönlichen Haftungsrisiken und Abwägung zwischen Annahme/Ausschlagung.
- Vertretung: Vertretung gegenüber Gläubigern, Nachlassgericht und im Nachlassinsolvenzverfahren.
- Beratung bei Spezialfällen: Minderjährige Erben, Testamentsvollstreckung, internationale Sachverhalte.
Wir erledigen Fristwahrung, korrekte Formulierung und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich, sodass Sie rechtssicher entscheiden können.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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