Muss man nach Alkohol- oder Drogendelikten zur MPU?

Nicht immer, aber häufig: Eine MPU wird angeordnet, wenn die Behörde an der Fahrtauglichkeit zweifelt — typischer Auslöser sind z. B. Alkoholisierungen ab etwa 1,6‰, wiederholte Alkoholfahrten, festgestellte Drogenfahrten oder ein Führerscheinentzug (z. B. wegen Punkteakkumulation). Ob eine MPU konkret erforderlich ist, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Die Medizinisch‑Psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann angeordnet, wenn Zweifel an der dauerhaften Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Typische Auslöser sind: Blutalkoholgehalte um oder über ca. 1,6‰, wiederholte Alkoholauffälligkeiten (auch niedrigere Werte in Verbindung mit Unfällen oder Rückfällen), nachgewiesene Drogenkonsum am Steuer sowie ein Führerscheinentzug infolge schwerer Verstöße oder wegen Erreichens der Punktegrenze. Die MPU prüft körperliche Befunde, psychologische Einschätzung und verkehrsmedizinische Aspekte; verlangt werden oft Nachweise über längere Abstinenz (z. B. Haar‑ oder Urintests), ärztliche Befunde und psychologische Vorbereitung. Dauer, Umfang und Erfolg hängen von der Vorgeschichte, Therapie/Behandlungsnachweisen und der Vorbereitung ab; Kosten liegen meist bei mehreren hundert Euro. Beispiel: Ein 42‑Jähriger wird mit 1,7‰ erwischt, bereits eine frühere Alkoholfahrt; die Behörde entzieht die Fahrerlaubnis und verlangt MPU. Erfolgreiche Wiedererlangung gelingt oft nach dokumentierter Abstinenz (z. B. 6–12 Monate), Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung und Vorlage negativer toxikologischer Befunde.

Unsere Leistungen

  • Erstberatung: Einzelfallprüfung, Einschätzung der MPU‑Wahrscheinlichkeit und Verfahrensrisiken.
  • Verwaltungs‑ und Strafrechtliche Vertretung: Akteneinsicht, fristgerechte Stellungnahmen, Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und vor Gericht.
  • MPU‑Begleitung: Koordination mit Verkehrspsychologen und Ärzten, Erstellung der notwendigen Gutachten- und Laborunterlagen (z. B. Haar- bzw. Urintests), Vorbereitungsgespräche und Begleitung zum Termin.
  • Therapie‑ und Reha‑Organisation: Vermittlung zu geeigneten Entwöhnungs- und Beratungsangeboten, Nachweisführung über Therapieerfolge.
  • Strategische Beratung: Möglichkeiten der Verfahrensverkürzung, alternative Maßnahmen, Einspruchs- und Klageverfahren, Kostenabschätzung.

Wir übernehmen die gesamte Prozesskoordination, sorgen für fachgerechte Begutachtung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten, um die Chancen auf eine zügige und rechtssichere Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu erhöhen.

Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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