Muss man nach einem Unfall die Versicherung informieren?

Ja. Sie müssen Ihre Versicherung unverzüglich über jeden Schaden informieren; bei Personenschaden oder Fahrerflucht außerdem die Polizei einschalten. Unterlassene oder verspätete Anzeige kann Leistungsfreiheit oder Kürzung der Entschädigung zur Folge haben.
Die Pflicht zur Schadenanzeige ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den gesetzlichen Obliegenheiten; sie ist unverzüglich zu erfüllen, also ohne schuldhaftes Zögern. Praktisches Beispiel: Herr M. verursacht im Stadtverkehr einen Auffahrunfall ohne Verletzte, tauscht Daten mit der Gegenbeteiligten und meldet den Schaden erst nach acht Wochen seiner Kfz-Versicherung. Der Versicherer lehnt Leistung mit Verweis auf grobe Pflichtverletzung ab. Ein Rechtsanwalt kann hier prüfen, ob die Verzögerung grob fahrlässig oder erklärbar (Krankheit, Urlaub) war und damit die Leistungsverweigerung zu Unrecht erfolgte; die Versicherung muss das Verschulden konkret darlegen. Wichtige Maßnahmen nach jedem Unfall: Fotos vom Unfallort, Kontaktdaten von Zeugen, Reparaturkostenvoranschlag und gegebenenfalls ärztliche Dokumentation sichern; bei Personenschaden oder unsicherer Schuldfrage die Polizei rufen. Bei Bagatellschäden ist eine direkte Regulierung mit dem Unfallgegner möglich, dennoch empfiehlt sich rechtliche Prüfung der Versicherungsbedingungen, da manche Policen bereits beim geringsten Schaden eine Anzeige verlangen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung vermindert das Risiko von Leistungsablehnungen und sichert Beweismittel.

Unsere Leistungen bei Unfall und Versicherung

  • Erstkontakt & Bewertung: Sofortprüfung der rechtlichen Lage, Obliegenheiten und Erfolgsrisiken.
  • Schadenanzeige: Formulierung und fristgerechte Übermittlung der Schadenanzeige an die Versicherung.
  • Beweissicherung: Anforderung bzw. Erstellung von Fotos, Gutachten, Zeugenbefragungen und ärztlichen Unterlagen.
  • Kommunikation mit Versicherern: Übernahme der Verhandlungen, Widerspruch gegen Leistungsablehnungen, Prüfung von Obliegenheitsverletzungen.
  • Regulierung & Forderungsdurchsetzung: Durchsetzung von Schadensersatz, Nutzung von Sachverständigen, ggf. Klageeinreichung und Vertretung vor Gericht.
  • Strafrechtliche Fälle: Beratung und Verteidigung bei Fahrerflucht oder Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht.
Stand: 01.10.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 5 und 8?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.