Muss man nach einem Unfall die Versicherung informieren?
Unsere Leistungen bei Unfall und Versicherung
- Erstkontakt & Bewertung: Sofortprüfung der rechtlichen Lage, Obliegenheiten und Erfolgsrisiken.
- Schadenanzeige: Formulierung und fristgerechte Übermittlung der Schadenanzeige an die Versicherung.
- Beweissicherung: Anforderung bzw. Erstellung von Fotos, Gutachten, Zeugenbefragungen und ärztlichen Unterlagen.
- Kommunikation mit Versicherern: Übernahme der Verhandlungen, Widerspruch gegen Leistungsablehnungen, Prüfung von Obliegenheitsverletzungen.
- Regulierung & Forderungsdurchsetzung: Durchsetzung von Schadensersatz, Nutzung von Sachverständigen, ggf. Klageeinreichung und Vertretung vor Gericht.
- Strafrechtliche Fälle: Beratung und Verteidigung bei Fahrerflucht oder Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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