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Muss man sich vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen?

Bei streitigen Familiensachen wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht besteht meist Anwaltszwang. In bestimmten Verfahren, z. B. bei Umgangsregelungen im Einvernehmen, kann auf einen Anwalt verzichtet werden.
Vor dem Familiengericht besteht in vielen Verfahren Anwaltszwang nach § 114 FamFG. Das bedeutet, dass Beteiligte sich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Dies betrifft insbesondere Scheidungsverfahren und streitige Unterhalts-, Sorgerechts- oder Zugewinnausgleichsverfahren. Ausnahmen gibt es nur bei einvernehmlichen Anträgen wie dem Umgangsrecht, wenn alle Beteiligten zustimmen und keine streitige Entscheidung nötig ist. Beispiel: Ein Ehepaar reicht gemeinsam die Scheidung ein und ist sich über Unterhalt und Sorgerecht einig. Dann muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein – der andere kann sich dem Antrag anschließen und benötigt keinen eigenen Anwalt. Wenn jedoch einer der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt und der andere widerspricht, müssen beide anwaltlich vertreten sein. Ohne anwaltliche Vertretung kann der Antrag sonst unzulässig sein. Ein Anwalt sorgt zudem dafür, dass Anträge korrekt formuliert und Unterlagen vollständig eingereicht werden.

So unterstützt Sie unsere Kanzlei im Verfahren vor dem Familiengericht

Unsere auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie bei allen gerichtlichen Verfahren umfassend. Wir übernehmen die rechtliche Vertretung, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

  • Vertretung bei Scheidung: Wir stellen den Scheidungsantrag oder begleiten Sie beim Einvernehmlichen Antrag.
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Ob Kindes-, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt – wir berechnen Ansprüche und vertreten Sie vor Gericht.
  • Sorgerecht und Umgang: Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, Mediation oder der streitigen Klärung vor Gericht.
  • Zugewinnausgleich und Vermögensfragen: Fachkundige Prüfung und gerichtliche Geltendmachung – inklusive Vermögensaufstellung.

Unser Ziel ist eine möglichst konfliktarme, fachlich fundierte Lösung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir klären, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist & welche Schritte sinnvoll sind.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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