Muss mein Ehepartner der Scheidung zustimmen?
Wenn ein Ehepartner nach einem Jahr der Trennung dem Scheidungsantrag widerspricht, ist in diesem Fall zusätzlich zum Trennungsjahr auch das Scheitern der Ehe glaubhaft zu machen. In der Regel genügt es, wenn ein Ehegatte angibt, die Ehe nicht fortsetzen zu wollen, und dies im Scheidungsantrag sowie in der Anhörung zur Scheidung deutlich macht. Das Gericht prüft, ob die Ehekrise überwunden werden kann oder ob einer der Ehepartner keine Bereitschaft zur Versöhnung zeigt.
Beispiel: Frau A zieht im Januar 2023 aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Ehemann B aus. Die beiden leben seitdem in getrennten Haushalten; es gibt keinen gemeinsamen Alltag mehr. Im Februar 2024 reicht Frau A den Scheidungsantrag ein. Herr B möchte die Scheidung nicht, da er weiterhin hofft, die Ehe zu retten. Dennoch kann das Familiengericht die Ehe scheiden, weil laut § 1565 Abs. 1 BGB die Ehe als gescheitert gilt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Die fehlende Zustimmung von Herrn B ist hierbei unerheblich, sofern zusätzlich zum Trennungsjahr das Scheitern der Ehe glaubhaft gemacht wurde. Eine Ausnahme besteht bei der Scheidung ohne Trennungsjahr wegen unzumutbarer Härte; hierfür ist eine Beweispflicht notwendig und oft eine richterliche Einzelfallentscheidung erforderlich.
Wie unsere Kanzlei Sie bei Ihrer Scheidung unterstützt
Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Begleitung, wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt oder es zu Uneinigkeiten kommt.
- Prüfung des Trennungsjahres: Wir helfen beim Nachweis des tatsächlichen Trennungsbeginns und klären, ob ein einseitiger Antrag möglich ist.
- Scheidungsantrag und Kommunikation mit Gericht: Wir formulieren den Antrag rechtssicher und vertreten Ihre Interessen im gesamten Verfahren – auch bei fehlender Zustimmung des Partners.
- Strategieentwicklung bei Konflikten: Bei verweigerter Zustimmung oder Vorwürfen des Ehepartners entwickeln wir eine individuelle Vorgehensweise zur Klärung vor Gericht.
- Klärung verwandter Fragen: Wir beraten zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht.
In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und zeigen die rechtlichen Optionen auf – professionell, diskret und effizient.
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