Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Muss mein Ehepartner der Scheidung zustimmen?

Nein, eine Zustimmung ist nicht zwingend. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehepartner die Scheidung auch einseitig beantragen.
Die Zustimmung des Ehepartners ist nur erforderlich, wenn die Scheidung vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres erfolgen soll (§ 1566 BGB). In der Regel reicht ein einseitiger Antrag, wenn das Trennungsjahr vollzogen und die Ehe als gescheitert anzusehen ist. Beispiel: Frau A zieht im Januar 2023 aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Ehemann B aus. Die beiden leben seitdem in getrennten Haushalten; es gibt keinen gemeinsamen Alltag mehr. Im Februar 2024 reicht Frau A den Scheidungsantrag ein. Herr B möchte die Scheidung nicht, da er weiterhin hofft, die Ehe zu retten. Dennoch kann das Familiengericht die Ehe scheiden, weil laut § 1565 Abs. 1 BGB die Ehe als gescheitert gilt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Die fehlende Zustimmung von B spielt keine Rolle, da das Trennungsjahr nachweislich abgelaufen ist. Eine Ausnahme besteht bei der Scheidung ohne Trennungsjahr wegen unzumutbarer Härte; hierfür ist eine Beweispflicht notwendig und oft eine richterliche Einzelfallentscheidung erforderlich.

Wie unsere Kanzlei Sie bei Ihrer Scheidung unterstützt

Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Begleitung, wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt oder es zu Uneinigkeiten kommt.

  1. Prüfung des Trennungsjahres: Wir helfen beim Nachweis des tatsächlichen Trennungsbeginns und klären, ob ein einseitiger Antrag möglich ist.
  2. Scheidungsantrag und Kommunikation mit Gericht: Wir formulieren den Antrag rechtssicher und vertreten Ihre Interessen im gesamten Verfahren – auch bei fehlender Zustimmung des Partners.
  3. Strategieentwicklung bei Konflikten: Bei verweigerter Zustimmung oder Vorwürfen des Ehepartners entwickeln wir eine individuelle Vorgehensweise zur Klärung vor Gericht.
  4. Klärung verwandter Fragen: Wir beraten zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht.

In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und zeigen die rechtlichen Optionen auf – professionell, diskret und effizient.

Stand: 10.04.2025

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen rechtlichen Fragestellungen oder spezifischen Fälle. Für eine rechtliche Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Zurück

Individuelle Beratung - Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Rückruf anfordern!

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 9 und 9?

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 4 und 1?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close